ALLRIS - Auszug

12.03.2019 - 8 Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Kammm...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Krüger nimmt kurz Bezug zur Vorlage und führt in den Sachverhalt ein.

 

KTA Hyfing führt aus, dass eine Verschiebung des Verbotes zur Einbringung von gentechnisch veränderten Organismen in die Erlaubnisvorbehalte der Verordnung erfolgen sollte. Dadurch könnte die Nutzung solcher Arten in dem Gebiet erleichtert werden. KTA Widdecke stellt zum § 3 Abs. 4 Nr. 5 der Verordnung eine Rückfrage. Die Beweidung mit zwei Großvieheinheiten sei zulässig. Jedoch könne es in einem guten Wuchsjahr dazu kommen, dass die Fläche aufgrund der zugelassenen zwei Großvieheinheiten von diesen nicht vollständig abgeweidet werden könnte. Die Verordnung solle dahingehend geändert werden, dass die Beweidung mit 2 Großvieheinheiten im Jahresdurchschnitt zugelassen wird. Dies würde zu einer flexibleren Nutzung der Beweidungsmöglichkeit führen. Herr Steinhauer nimmt Bezug zur Einwendung des Bauernverbandes. Dieser habe eine Erhöhung der Besatzdichte auf drei Großvieheinheiten gefordert. Sollte dies aus naturschutzfachlichen Gründen möglich sein, sollte eine Erhöhung zugelassen werden. Dazu führen Frau Engelhardt und Herr Dittmer aus, dass für die Zielart Kammmolch eine Kennzahl von 0,3 bis 0,5 Großvieheinheiten fachlich empfohlen werde. Im vorliegenden Entwurf wurde diese Kennzahl auf 2 Großvieheinheiten bereits erhöht. Sollte es aufgrund bestimmter Umstände dazu kommen, dass ein Abweichen von dieser Vorgabe notwendig ist, kann dies im Einzelfall über eine Ausnahme / Befreiung von den Verboten der Verordnung erfolgen.

KTA Widdecke beantragt, die Worte „im Jahresdurchschnitt“ an § 3 Abs. 4 Nr. 5 der Verordnung anzufügen. Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

KTA Hyfing beantragt, dass das Verbot der Einbringung von gentechnisch veränderten Organismen (§ 3 Abs. 2 Nr. 11 der Verordnung) in den Bereich der Erlaubnisvorbehalte der Verordnung verschoben wird. Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

Einigkeit bestand darüber, dass das Wort „Schleppschlauchverfahren“ durch „bodennahe Ausbringung“ ersetzt wird und wie bereits beim Tagesordnungspunkt 7 das Wort „benachrichtigen“ mit „beteiligen“ ausgetauscht wird.

 

Der Vorsitzende trägt den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der zuvor genannten zwei Anpassungen vor und lässt über diesen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltungen:

2

 

Nachtrag: Die Darstellung der Grünlandnutzung beim betreffenden Gewässer an der K45 entspricht den bei der Landwirtschaftskammer angemeldeten Schlägen. Auch die Darstellung der Gewässer im Acker- und Grünlandbereich folgt der Schlagdarstellung bei der Landwirtschaftskammer.

 

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Beschluss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Kammmolch-Biotop bei Oetzendorf“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf unter Berücksichtigung der Anpassungen (Anlage 5 zur Vorlage) und die maßgebliche Karte (Anlage 3 zur Vorlage) zu beschließen. Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.