ALLRIS - Auszug

02.04.2019 - 3 Einwohnerfragestunde

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Verlaufsprotokoll

Herr Markwardt aus Oetzendorf fragt als Eigentümer und Bewirtschafter nach dem konkreten Grund, warum in der Verordnung zu TOP 12 als frühester Düngezeitpunkt der 15. Mai festgeschrieben worden sei. BD Linke antwortet, dass der Zeitpunkt aus fachlicher Sicht und bereits entgegenkommend im Rahmen eines Interessenausgleiches früher als ursprünglich vorgesehen gewählt worden sei. Amtsleiter des Umweltamtes, Herr Krüger, ergänzt, dass in dem Bereich Amphibien geschützt werden sollen, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen durch den Kontakt mit Düngemitteln Schaden erlitten. Dies gelte es zu verhindern. Die Nachfrage, ob der 15. Mai unveränderbar sei, bestätigt BD Linke..