ALLRIS - Auszug

24.04.2019 - 7 Einrichtung eines Schlauchverbundes

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Verlaufsprotokoll

SB Amthor berichtet zur Einrichtung eines Schlauchverbundes. Sie stellt die Vorteile für die Ortsfeuerwehren, die Einheits- und Samtgemeinden und die Mitarbeiter der FTZ vor. Ferner informiert sie über den Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, welche zwischen den Gemeinden und dem Kreis zu diesem Zweck geschlossen werden soll und den zeitlichen Ablauf. Im AK Feuerwehrwesen (siehe TOP 6) sei der Startermin 01.09.2019 avisiert. Bis dahin müsse sowohl die Vereinbarung beraten, unterzeichnet und der Aufsichtsbehörde angezeigt sein, als auch erste technische Anschaffungen für die FTZ getätigt worden sein. Der Landkreis erkläre sich bereit, die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände für die FTZ als Anschub für den Schlauchverbund zu finanzieren. Außerdem werde mindestens für den Zeitraum von einem Jahr (Zeitraum der Registrierung von Schlauchmaterial) in der FTZ eine weitere Stelle eingerichtet werden müssen. Ob diese Stelle darüber hinaus erforderlich sei, müsse evaluiert werden.

KTA Mocek möchte wissen, ob angedacht worden sei, die dem Kreis entstehenden Kosten auf die Gemeinden umzulegen. SB Amthor erklärt, dass die entstehenden Kosten evaluiert werden sollen. Das Ergebnis müsse bewertet und ggf. über die Einführung einer Gebührensatzung gesprochen werden.

Der Ausschuss fasst daraufhin den Beschluss, dem Kreisausschuss zu empfehlen, für die FTZ zur Errichtung des Schlauchverbundes eine zusätzliche Stelle einzurichten und eine außerplanmäßige Ausgabe für die technische Ausrüstung der FTZ zu genehmigen. Als Deckungsvorschlag wird ein Anteil des Kreisanteils der Feuerschutzsteuer angegeben. Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.