ALLRIS - Auszug

26.03.2019 - 6 Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Frau Narberhaus erläutert den aktuellen Sachstand anhand der angefügten Präsentation.

Anschließend bittet Herr Linke darum, die Abwägungsmethodik zur Avifauna zu erklären.

Frau Narberhaus führt aus, dass der Seeadler, der zur Überarbeitung des Entwurfs geführt hat, zu einem Zeitpunkt gemeldet wurde, an dem man den Bruterfolg, das ausschlaggebende Kriterium, hätte tatsächlich feststellen können. Der nun gemeldete Seeadlerhorst bei Fläche 25 darf zum jetzigen Zeitpunkt nicht gestört werden, um den Bruterfolg nicht zu gefährden. Es kann also zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgestellt werden, ob der besetzte Horst zu einem Bruterfolge führt. Daher wird dahingehend abgewogen, diese Fragestellung auf das nachfolgende Zulassungsverfahren zu verschieben.

Auf Anmerkung von Herrn Jordan, dass der NABU dem Umweltamt die Existenz des Seeadlerhorstes bei Fläche 35 mitgeteilt habe, wird ausgeführt, dass das Umweltamt dies weitergeleitet hat. Allerdings wurde diese Mitteilung nach Auffassung der Genehmigungsbehörde seinerzeit nicht ausreichend gewürdigt.

Frau Narberhaus stellt klar, dass die Hinweise auf eine Brut grundsätzlich vom Landkreis-Gutachter geprüft werden. Erst wenn die Brut fachlich bestätigt ist, wird der im Artenschutzleitfaden empfohlene Radius um den Horst gezogen. Innerhalb dieses Radius wird kein Vorranggebiet Windenergienutzung dargestellt. Allein ein Brutverdacht reicht für diesen Ausschluss nicht aus.

Herr Fabel gibt zu bedenken, dass hier die Interessen von Naturschutz und umweltfreundlicher Stromerzeugung gegeneinander stehen; er könne bestätigen, dass die Bestände der relevanten Tierarten zunehmen.

Auf Nachfrage bestätigt Frau Narberhaus, dass in jedem konkreten Genehmigungsverfahren einer Windkraftanlage nochmals avifaunistische Grundlagen detailliert geprüft werden.

Es schließen sich verschiedene Wortbeiträge an, deren

Konsens ist, dass Windenergie wichtig und erforderlich ist. Das RROP müsse nun in der vorgelegten Form beschlossen werden - auch wenn einige Mitglieder der Meinung sind, die sich daraus ergebende Vorrang-Fläche für Windenergie sei zu gering.

Herr Dobslaw bittet die Verwaltung, die Höhe der aktuellen Stromüberproduktion aus regenerativen Energien mitzuteilen.

Anmerkung: Hierzu führt die Verwaltung im Nachgang aus, dass aus den regenerativen Energien im Landkreis Uelzen bereits heute etwa 5 % mehr Strom gewonnen wird als insgesamt verbraucht wird. Den größten Anteil steuert die Windenergie bei, gefolgt von Biogas. Der durchschnittliche Anteil der regenerativen Stromerzeugung von 27 % auf Bundesebene wird im Landkreis Uelzen also bereits um das 2,9-fache überschritten.

Herr Dobslaw erinnert daran, dass die angewendeten Kriterien ausführlich diskutiert und festgelegt wurden - auch vor dem Hintergrund, dass keine „Verspargelung“ des Landkreises gewollt ist.

Herr Fabel gibt die Folgen des Stromtransportes zu bedenken, man müsse alles in seiner Gesamtheit betrachten.

 

Herr Ziplys beendet die Diskussion und bittet um Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:
Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, über die aus der Abwägungssynopse zum RROP Entwurf 2019

(4. Beteiligungsverfahren) ergebenden Abwägungsvorschlägen zu beschließen und das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Uelzen 2019 mit der Beschreibenden und Zeichnerischen Darstellung gemäß § 5 Abs. 5 NROG als Satzung zu beschließen. Damit wird zugleich der Satzungsbeschluss für das RROP 2018 vom 19.09.2018 aufgehoben.

Der Kreistag nimmt die weiteren RROP-Unterlagen wie die Begründung mit Anhang, den Umweltbericht und die Ergebnisdokumentation für den Erörterungstermin am 11.03.2019 zustimmend zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage