Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Langenbrügger Moor“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 5 zur Vorlage) und die maßgebliche Karte (Anlage 3 zur Vorlage) zu beschließen. Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.