ALLRIS - Auszug

28.05.2019 - 6 Regionales Radwegekonzept des Landkreises Uelzen;...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Amtsleiterin Frau Lotz trägt den Sachverhalt vor: bisher gab es eine Prioritätenliste von Radwegen an Kreisstraßen bestehend aus gemeldeten Streckenabschnitten der Samtgemeinden, der Hansestadt Uelzen und der Gemeinde Bienenbüttel. Diese Liste wurde nach einer bestimmten Reihenfolge der Kommunen abgearbeitet. Zwischen 2014 und 2017 konnten neun Radwege mit Mitteln aus dem Radwegesonderprogramm des Landes realisiert werden. Dem Wunsch nach mehr Objektivität wurde durch die Beauftragung eines Regionalen Radwegekonzeptes nachgekommen. Auf Grundlage eines gebildeten Haupt- und Ergänzungsnetzes im Landkreis Uelzen mit Schwerpunkt auf den Alltagsverkehr wurde mit Hilfe von elf Kriterien nunmehr eine neue Prioritätenliste gebildet, die im Vorgriff auf das Gesamtkonzept heute beschlossen werden soll.

Frau Lotz weist auf das grundsätzliche Problem des Radwegebaus bezüglich des Grunderwerbs hin. Außerdem seien in den meisten Fällen Landschaftspflegerische Begleitpläne notwendig, die umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen vorschreiben.

 

Herr KTA Dobslaw begrüßt den Beschlussvorschlag.

Herr KTA Fabel bestätigt die Schwierigkeit des Grunderwerbs in der Landwirtschaft. Er merkt an, dass kein Radweg von der Prioritätenlist im Bereich der SG Rosche liegt, obwohl Bedarf bestehe. Er wird darauf hingewiesen, dass die Radwege an Landesstraßen hier nicht betroffen sind, es gehe nur um Kreisstraßen.

Herr KTA Jäkel kritisiert, dass der Bereich der Hansestadt Uelzen nicht berücksichtigt wurde. Außer dem Radweg an der K 3, Masendorf – Oetzen sei nichts dabei. Es gäbe durchaus noch weiteren Bedarf an Kreisstraßen im Stadtgebiet, z. B. die K 8 von Holdenstedt nach Klein Süstedt.

Er ist weder mit dem Verfahren noch mit der Prioritätenliste einverstanden.

Herr Dobslaw als damaliger Antragsteller für eine Radwegebedarfsanalyse widerspricht und erinnert daran, dass sich die Stadt Uelzen seinerzeit bewusst gegen eine Beteiligung ausgesprochen hat – mit Hinweis auf das eigene Radverkehrskonzept, das seit Mai 2016 besteht und laufend fortgeschrieben wird.

Er betont die Bedeutung des Alltagsverkehrs für den Klimaschutz. Viele Landkreise hätten dies schon lange erkannt. Es wird Zeit für den Landkreis Uelzen, aktiv zu werden. Allein die Gründe der Verkehrssicherheit reichen nicht, denn bei Fahrzeugzahlen unter 4.000 ist nach herrschender Meinung grundsätzlich keine Notwendigkeit gegeben.

Die objektiven Kriterien haben auch überraschende Ergebnisse zu Tage gebracht, denn einerseits sind Abschnitte dringend, die niemand auf dem Plan hatte, andererseits sind andere Verbindungen gar nicht so notwendig wie gedacht.

Herr Dobslaw appelliert, nicht zur „Kirchturmpolitik“ zurückzukehren. Ziel muss die Umsetzung der Prioritätenliste sein und die Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beeinflusst die Umsetzung maßgeblich.

 

Herr KTA Beecken fragt nach der Vorgehensweise, wenn die betroffene Gemeinde sich nicht beteiligen will. Man ist einvernehmlich der Meinung, dass dieser Radweg zurückgestellt wird, aber auf dem Platz der Liste verbleibt. Auf keinen Fall darf ein Radweg auf freier Strecke an einer Gemeindegrenze enden.

 

Herr Fabel ergänzt an dieser Stelle, wie schwierig es ist, den Bedürfnissen der Landwirte bezüglich der Rübenernte nachzukommen.

Frau KTA Ohrenschall-Reinhardt verweist auf die lange Entstehungsgeschichte des Konzeptes, nun sei es Zeit, die Prioritätenliste zu beschließen.

Die mögliche Finanzierung der Radwege wird ausführlich diskutiert. Eine Beschlussfassung ist im Rahmen der Haushaltsbefassung vorgesehen.

Zukünftig soll der Landkreis die Planung und Federführung übernehmen. Allerdings wird voraussichtlich weiterhin die Hilfe der Gemeinde beim Grunderwerb erforderlich sein. Überhaupt sei eine Aufstockung der Personalressourcen notwendig.

Frau Lotz begründet den Vorgriff auf die Prioritätenliste mit dem langen Vorlauf einer Radwegerealisierung. Das Regionale Radwegekonzept müsse nun vollendet werden und dann als Endversion vorgelegt werden.

 

Herr KTA Zyplis bitte um Abstimmung.

 

(Anmerkung: Da der Fachausschuss nicht abschließend beschließt, ist die Beratungsfolge im Nachgang noch um die Abstimmung im Kreisausschuss erweitert worden.)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

6

Nein:

1

Enthaltungen:

1

 

 

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Beschluss:
 

Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau beschließt, die Prioritätenliste lt. Anlage 1 für die zukünftige Investitionsplanung des Landkreises im Rahmen seiner Radwegeausbauplanungen zu Grunde zu legen und in Abhängigkeit der gesicherten Finanzierung im Rahmen der technischen und planungsrechtlichen Machbarkeit umzusetzen. Nach jeweils fünf Jahren ist die Investitionsliste im Hinblick auf die Aktualität der zu Grunde gelegten Kriterien zu überprüfen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage