ALLRIS - Auszug

24.10.2019 - 8 Informationen zum Digitalpak...

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Verlaufsprotokoll

Frau Wolter-Osterkamp präsentiert die Förderrichtlinien zum Digitalpakt Schule und gibt Informationen zum Antragsverfahren. Die Präsentation ist als Anlage 2 beigefügt.

 

KTA Scholing fragt nach den Folgekosten und der Unterscheidung zwischen Sockel- und Kopfbetrag. Bei den Folgekosten handele es sich um Kosten für Support, Wartung, Ersatzbeschaffung, etc., so Frau Wolter-Osterkamp. Weiterhin erläutert sie, dass die Schulen selbst festlegen können, wofür sie den Sockelbetrag nach den Punkten 2.3-2.6 der Richtlinie ausgeben möchten. Förderungen nach den Punkten 2.1 und 2.2 (Kopfbeträge), die die Ausstattung und Vernetzung betreffen, liegen in Regie des Schulträges. Ziel sei es, dass alle Schulen mit den gleichen Standards ausgestattet werden sollen. Förderbeträge, die danach übrig bleiben, würden prozentual auf die Schulen verteilt.