Frau Harms verweist kurz auf die Vorlagen, die nur eine Ergänzung und Vervollständigung der bereits vorgestellten Gebührenkalkulation 2020-2022 darstelle. Die Nachkalkulation sei dabei bereits ein Teil des Jahresabschluss 2018 gewesen. Die Vorlage wird ohne weitere Anmerkungen zur Kenntnis genommen..