Frau Harms verweist auf den Beschluss zur Gebührenkalkulation 2020 bis 2022, der schon die wesentlichen Änderungen der Satzungsanpassung im Bereich Behältergebührensenkung und Angleichung von Gebühren in Borg und Oldenstadt (nur Altholz) beinhalte.
Zudem gebe es noch eine formelle Änderung, die nach Hinweis aus dem Justiziariat sich auf den Anschlusszwang von bebauten Grundstücken beziehe. Der Zusatz „bebaut“ wurde zur Vervollständigung im § 3 Absatz 1 der Satzung als Änderung mit aufgenommen.
Da sich keine weiteren Fragen dazu ergeben, stellt KTA Hüdepohl den Beschluss zur Abstimmung..