ALLRIS - Auszug

05.12.2019 - 9 Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Frau Harms verweist auf den Beschluss zur Gebührenkalkulation 2020 bis 2022, der schon die wesentlichen Änderungen der Satzungsanpassung im Bereich Behältergebührensenkung und Angleichung von Gebühren in Borg und Oldenstadt (nur Altholz) beinhalte.

Zudem gebe es noch eine formelle Änderung, die nach Hinweis aus dem Justiziariat sich auf den Anschlusszwang von bebauten Grundstücken beziehe. Der Zusatz „bebaut“ wurde zur Vervollständigung im  § 3 Absatz 1 der Satzung als Änderung mit aufgenommen.

Da sich keine weiteren Fragen dazu ergeben, stellt KTA Hüdepohl den Beschluss zur Abstimmung..

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, die in der Anlage 2 zu dieser Vorlage beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen vom 29. März 2011 zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage