Herr KTA Dobslaw führt zu Nr. 1 des Antrags aus, dass es vor einigen Jahren schon einmal eine Überprüfung dieser Art gab. Seinerzeit ergaben sich keine geeigneten Flächen, die einer Verpachtung zugeführt werden konnten. Nun halte er eine erneute Erfassung für angebracht. Herr Schrodt bezieht unter Hinweis auf die Vorlage dahingehend Stellung, dass ein gewisses Verpachtungspotential nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei, weiteres müsse jedoch eine Markterkundung zeigen. Erfahrungsgemäß sei eine Nutzung zur eigenen Energiegewinnung oder Wassererwärmung bei alten Liegenschaften jedoch unwirtschaftlich. Im weiteren Diskussionsverlauf zieht Herr KTA Dobslaw die Nr. 2 des Antrags in Bezug auf Umrüstung der landkreiseigenen Gebäude auf Heizungsbetrieb durch oberflächennahe Geothermie zurück..