Herr Thiele stellt die drei Jugendfreizeiteinrichtungen entsprechend der in der Vorlage beigefügten PowerPoint-Präsentation vor.
KTA Hyfing erkundigt sich nach dem Zustandekommen des Instandsetzungsbedarfs für den Zeltlagerplatz Wieren in Höhe von 274.461,60 €. Herr Thiele erläutert dazu, dass sich der Investitionsbedarf durch unterlassene Instandhaltung von mehr als 3 Gewerken ergeben habe. Die konkreten Zahlen sind als Protokollanlage_TOP 7_Jugendfreizeiteinrichtungen des Landkreises Uelzen_200515 beigefügt. Weiterhin bittet KTA Hyfing um Auskunft, wo im Haushaltsplan die Investitionen für Oldenstadt zu finden seien. Herr Lühring erläutert hierzu, dass sich im Teilhaushalt 51 lediglich die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen wiederfinden und insofern die konkreten Investitionsansätze im Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements abgebildet werden.
Auf Nachfrage teilt Herr Thiele mit, dass sich die Betriebskosten für Wieren in Höhe von 16.000,00 € u.a. aus den Aufwendungen für Strom, Wasser und die Sachkosten der Bereitstellung des Zeltlagerplatzes zusammensetzen.
KTA Sackmann hält fest, dass der Betrieb der Jugendfreizeiteinrichtungen nicht nebenherlaufen kann, man müsse darauf achten und bei Bedarf zeitnah handeln. Jugendarbeit sei wichtig, deshalb dürfe man zwei der drei Jugendfreizeiteinrichtungen nicht einfach schließen.
KTA Hyfing erklärt, es stünden Mittel aus anderen Bereichen zur Verfügung, die man für die Jugendfreizeiteinrichtungen nutzen könne. Man müsse ggf. im Umweltausschuss entsprechend beraten, entsprechende Mittel abzuzweigen. Er schlägt vor, die operativen Ziele des Produktes 051-06 wie folgt abzuändern:
1. Die Jugendfreizeiteinrichtungen werden saniert und bleiben damit erhalten.
2. Für jede Einrichtung wird ein Konzept erarbeitet.
KTA Lemm erläutert, dass „Kümmerer“ vorhanden seien, wie man anhand der anwesenden Einwohner Wierens erkennen würde. Die Nachbarlandkreise seien bezüglich Jugendfreizeiteinrichtungen besser ausgestattet. Nach seiner Ansicht seien alle drei Jugendfreizeiteinrichtungen erhaltenswert. Diese seien wichtig für die Jugend.
Frau Zobel gibt zu bedenken, dass es aufgrund der aktuellen Sachlage schwierig sei zu beurteilen, ob alle drei Einrichtungen erhalten werden sollten. Man müsse tiefer in die Thematik einsteigen, um dies beurteilen zu können. Herr Tetzlaff stimmt dem zu und ergänzt, dass man sich inhaltlich mit der jeweiligen Einrichtung auseinandersetzen müsse, um ein Urteil treffen zu können.
Frau Kötke schlägt abschließend vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Resolution fasst, sich für den Erhalt der Jugendfreizeiteinrichtungen auszusprechen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 5
Nein: 0
Enthaltungen: 4
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Kalenderjahr 2021 das operative Ziel „Die Jugendfreizeiteinrichtungen werden gemäß Gremienbeschluss saniert und bleiben damit erhalten. Für jede Jugendfreizeiteinrichtung wird ein Konzept erarbeitet.“ in den Haushaltsplan 2021 des Landkreises Uelzen aufzunehmen.
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