Herr Fritsch erläutert die folgenden Änderungen im Satzungsentwurf. Es erfolgte eine Prüfung des Finanzamtes auf Gemeinnützigkeit. Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) als Stiftungsbehörde prüfte ebenfalls den Satzungsentwurf. Ergänzend wurde durch das ArL eine Änderung des § 13 Abs. 1 und eine Ergänzung des Entwurfes gefordert.
§ 13 Abs. 1: Die Änderung sieht vor, dass das Kuratorium (nicht der Kreistag) über eine Änderung der Satzung beschließen kann.
Neu § 13 Abs. 3: Beschlüsse nach Abs. 1 und 2 bedürfen der Zustimmung des Stifters zu dessen Lebzeiten und der Genehmigung der Stiftungsaufsicht. Sie sind der zuständigen Finanzaufsicht anzuzeigen.
KTA Ziplys merkt an, dass im § 13 zwei Mal die Nummerierung „Abs. 3“ folgt.
Herr Fritsch nimmt die Anmerkung auf.
Der Vorsitzende erfragt, wie die Besetzung der Kreistagsabgeordneten im Kuratorium erfolgen wird.
Landrat Dr. Blume gibt an, dass eine prozentuale Besetzung erfolgt.