Der Vorsitzende Dr. Graf weist darauf hin, dass KTA Jürgen Hinrichs aufgrund persönlicher Betroffenheit nicht an der Abstimmung teilnehmen wird. Dieser verlässt den Sitzungsbereich.
Der Beschlussvorschlag wird vorgelesen.
KTA Kohlmeyer äußert, dass nach Meinung der AfD- Fraktion, die zu beschließende Vorgaben zu stark in die Eigentümerrechte und -nutzung eingriffen. Es werde daher beantragt, dass die Einschränkung erst außerhalb von 200 m der Bebauung greift.
KTA Hyfing trägt vor, dass die FDP-Fraktion mit der Ausweisung dieses Gebietes große Probleme habe. Nach Auffassung seiner Fraktion wurden Einwendungen nicht ausreichend gewürdigt. Hier wird als Beispiel die Einwendung des Bauernverbandes hinsichtlich der Dokumentationspflicht angeführt. Andererseits wäre für den Naturschutz eine großflächigere, vor allem zusammenhängende Schutzfläche sinnvoller gewesen. Der jetzige Zuschnitt sei gerade aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Dass bestehende FFH-Gebiet sei wegen eines Hauptschutzgrundes, der früher dort lebenden Rotbauchunke ausgewiesen worden. Diese sei jedoch seit 15 Jahren ausgestorben, eine Wiederansiedelung sei gescheitert.
KTA Martens gibt an, dass die CDU-Fraktion mehrheitlich zustimmen werde. Er bittet darum, die Entwicklung des komplexen Sachverhalts zu beachten. Man sei den betroffenen Eigentümern entgegengekommen, u.a. indem eine Beweidung durch Großtiere (Pferde) im Umfeld von 200 m ermöglicht wird. Es sei nicht das Gewünschte, doch es sei ein Kompromiss.
Der Vorsitzende lässt zunächst über den Antrag der AfD-Fraktion abstimmen, das Schutzgebiet außerhalb der Bebauung, nach 200 m auszuweisen:
Abstimmungsergebnis AfD-Änderungsantrag für Schutzgebiet nach 200 m außerhalb der Bebauung:
Ja: | 6 |
Nein: | 23 |
Enthaltungen: | 2 |
Der Antrag der AfD-Fraktion ist damit abgelehnt.
Der Vorsitzende lässt abschließend über den Beschlussvorschlag aus Fach- und Kreisausschuss abstimmen: