ALLRIS - Auszug

24.03.2021 - 9 Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Uelze...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Landrat Dr. Blume nimmt Bezug zum Tagesordnungspunkt und macht deutlich, dass sich die zunehmende Digitalisierung auch in der Hauptsatzung des Kreistages wiederfinden soll, so dass z.B. Livestreams und Videokonferenzen möglich sind. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat beantragt, dass zwei Werktage vor einer Sitzung zur Anmeldung einer Online-Teilnahme ausreichen sollen. Er gibt zu bedenken, dass diese Zeit nicht ausreiche, um die Identität eines Anmelders zu prüfen, die Kreisverwaltung verfüge nicht über die Daten der Einwohnermeldeämter. Der Kreisausschuss sei deshalb dem Verwaltungsvorschlag gefolgt.

KTA Jordan zeigt sich für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen erfreut, dass die Digitalisierung Berücksichtigung findet, um Bürgerinnen und Bürger besser zu beteiligen. Bei der Hansestadt Uelzen reiche es aus, sich bis 12 Uhr am Sitzungstag anzumelden insofern halte seine Fraktion 1 Woche für deutlich zu lang.

KTA Putzier beantragt für die SPD-Fraktion eine Änderung auf 3 Werktage, um den Einwänden der Verwaltung zu entsprechen. Drei Werktage sollte zur Überprüfung von Identitäten ausreichen.

Der Vorsitzende Dr. Grafsst über den TOP mit Änderungsantrag der SPD-Fraktion, „Anmeldung 3 Werktage vor Sitzungstag“ abstimmen:

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

33

Nein:

3

Enthaltungen:

2

 

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Beschluss:
Der Kreistag beschließt, die als Anlage 1 zur Vorlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Uelzen vom 13.12.2011, zuletzt geändert am 15.03.2016 durch Artikel 1 der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Uelzen vom 13.12.2011 sowie die Anpassung der unter § 3b, (2) genannten Frist auf 3 Werktage. 

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Anlagen zur Vorlage