ALLRIS - Auszug

24.03.2021 - 10 Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag,...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Landrat Dr. Blume verweist auf die Vorlage und fasst zusammen, dass der Kreisausschuss den geänderten Beschlussvorschlag empfohlen habe. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen habe beantragt, dass Protokollentwürfe nach 14 Tagen zugeleitet werden sollen. Auch nach Corona ist dies seitens der Verwaltung nicht gesichert möglich.

KTA Jordan macht für seine Fraktion Bündnis90/Die Grünen darauf aufmerksam, dass z.B. das Protokoll vom Sozialausschuss am 19.11.20 noch immer nicht vorliege. Sitzungsinformationen sollten jedoch möglichst aktuell zur Verfügung stehen.

KTA Dobslaw äert für die SPD-Fraktion, dass Protokolle gerne schneller zur Verfügung stehen dürfen, doch angesichts der Pandemiebekämpfung und der dort gebundenen Mitarbeiter, erscheine dies erst nach Bewältigung der Pandemie realistisch. Die SPD stelle den Änderungsantrag, dass Protokolle nach der Pandemie innerhalb von 14 Tagen vorliegen sollen. Der Beschluss darüber solle vom neuen Kreistag gefasst werden, denn vorher sei mit einem Pandemie-Ende ohnehin nicht zu rechnen.

KTA Ohrenschall-Reinhardt betont, dass nicht die Korrektheit der Protokolle in Zweifel gezogen werde, sondern sie macht an der eigenen Betroffenheit deutlich, dass Protokolle der zeitnahen Information dienten, wenn eine persönliche Anwesenheit nicht möglich ist sie sei in den vergangenen Monaten darauf angewiesen gewesen.

Der Vorsitzendensst über den TOP mit Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen:

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

29

Nein:

7

Enthaltungen:

2

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt, die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschusses, die Ausschüsse des Kreistages und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse und Beiräte des Landkreises Uelzen vom 01.11.2016, zuletzt geändert durch Beschluss vom 20.12.2016, wie folgt zu ändern:

1. § 3 wird wie folgt geändert:

a. In Absatz 1 werden nach dem Wort „Plätze“ die Worte „oder nach Maßgabe des § 3b der Hauptsatzung des Landkreises Uelzen per Videokonferenz“ eingefügt.

b. In Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „werden“ die Worte „bzw. ihnen kann der Zugang zu der Videokonferenz für den weiteren Verlauf der Sitzung wieder entzogen werden“ hinzugefügt.

2. § 7 wird wie folgt geändert:

a. In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „schriftlich“ durch die Worte „grundsätzlich über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem, alternativ in Textform“ ersetzt.

b. In Absatz 3 wird das Wort „schriftlich“ durch die Worte „in Textform“ ersetzt und es werden im Anschluss daran die Worte „oder über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem“ eingefügt.

3. § 17 wird wie folgt geändert:

a. In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „schriftlich“ durch die Worte „über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem oder in Textform“ ersetzt.

b. In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „schriftlich“ durch die Worte „über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem oder in Textform“ ersetzt.

Darüber hinaus beschließt der Kreistag, die Frage, ob Protokolle innerhalb einer Frist und wenn ja in welcher vorliegen sollen, vom neuen Kreistag entscheiden zu lassen.

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Anlagen zur Vorlage