ALLRIS - Auszug

24.03.2021 - 12 Verzicht auf Ausschreibung bei Wahl eines Beamt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Landrat Dr. Blumehrt aus, dass die betreffende Stelle für einen zweiten Wahlbeamten bereits eingerichtet sei. Auf eine Stellenausschreibung kann und soll hier verzichtet werden. Diese Vorgehensweise ist mit dem Grundgesetz vereinbar und wurde z.B. ebenfalls in der Hansestadt Uelzen bei der Stelle des dortigen Baurates angewandt. Landrat Dr. Blume legt ausführlich den außerordentlich umfangreichen Arbeitsbereich von LBD Linke dar, welcher bestens bewältigt werde.

KTA Beecken beantragt eine geheime Wahl. Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Ja:

11

Nein:

16

Enthaltungen:

8

Damit ist die geheime Wahl abgelehnt.

KTA Weichsel unterstreicht für die CDU-Fraktion, dass die zweite Wahlbeamtenstelle eingerichtet ist. LBD Linke leiste gute Arbeit, er bittet die Kreistagskollegen, auf die Ausschreibung zu verzichten.

KTA Dobslaw äert sich für die SPD-Fraktion erstaunt darüber, welch kritische Debatte über eine bereits eingerichtete Stelle geführt werde. LBD Linke leiste unstrittig sehr gute Arbeit. Es solle auch bitte nicht suggeriert werden, dass der vorgeschlagene Verzicht nicht rechtstaatlich sei. Aus diesen Gründen stimme die SPD-Fraktion ohne Einschränkung zu.

Der Vorsitzendesst über den Beschlussvorschlag abstimmen:

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

30

Nein:

0

Enthaltungen:

8

 

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Beschluss:

Der Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt, es hat eine Ausschreibung zu erfolgen..