ALLRIS - Auszug

20.07.2021 - 21 Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übernahme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

LBD Linke fasst zusammen, dass die Geschwindigkeitsüberwachung im Gebiet der Hansestadt Uelzen neu organisiert werden soll. Hier sei prinzipiell die Hansestadt zuständige Verkehrsüberwachungsbehörde. Man habe sich zwischen den Institutionen jedoch darauf verständigt, dass auch hier der Landkreis zukünftig diese Aufgabe – wie im Übrigen Landkreisgebiet – vornehmen solle. Dies müsse allerdings vertraglich vereinbart werden. Die zu beschließende Zweckvereinbarung liege der Vorlage als Anlage bei. In den Gremien der Hansestadt Uelzen durchlaufe die Zweckvereinbarung ebenfalls den Beratungsgang. Im Fall einer positiven Verabschiedung durch beide Vertretungen sei die Zweckvereinbarung dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen, abschließend bedürfe es zum Wirksamwerden noch einer Bekanntmachung.

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

40

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

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Beschluss:
Der Kreistag beschließt, dem Abschluss der als Anlage zur Vorlage beigefügten Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung auf den Landkreis Uelzen zuzustimmen.

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Anlagen zur Vorlage