ALLRIS - Auszug

20.07.2021 - 13 Dringlichkeitsantrag der UWG-Fraktion auf zeitn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

EKR Teske trägt vor, dass es zu dieser Thematik auch eine Anfrage des KTA Scholing gebe, die in diesem Zusammenhang beantwortet werden soll:

Das Land stellt 20 Millionen Euro für Coronaschutzmaßnahmen in Schulen zur Verfügung. Die Mittel sollen zwar vornehmlich in Grundschulen eingesetzt werden, beispielsweise für Fensterventilatoren und Lüftungsanlagen. Aber auch in den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises hat die Frage nach sinnvollen Schutzmaßnahmen eine hohe Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

Welche Maßnahmen wurden bisher umgesetzt?

Im Zuwendungsbescheid vom 29.03.2021 wurden dem Landkreis Uelzen 148.051 € bewilligt für Anschaffungen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie.

Bis zum 30.06.2021 (Ablauf der RL) wurden 77.693 € ausgegeben. Entsprechend den Wünschen der Schulen wurde Folgendes angeschafft:

  • 5 Luftfiltergeräte (19.215 €) – 4 x LeG + 1 x OBS Rosche
  • 130 CO2-Ampeln (14.216,71 €)
  • Atemschutzmasken (angeschafft, bevor feststand, dass das Land den Schulen Masken zur Verfügung stellt)
  • Spuckschutzwände
  • Desinfektionssäulen
  • Signalband, Hinweisschilder, Absperrständer, Einmalhandschuhe, Desinfektionstücher, Reinigungsspray

Bereits vor Inkrafttreten der Schutzausstattungsrichtlinie wurde in den Eingangsbereichen der Schulen die Möglichkeit zum Desinfizieren eingerichtet (Desinfektionsspender). Es wurden Wegesysteme markiert (Kennzeichnung der Laufwege), Hinweisschilder angebracht, teilweise an Türklinken Vorrichtungen angebracht, um diese mit dem Unterarm öffnen zu können und es wurden Spuckschutzwände aufgestellt.

Die Reinigungsleistungen in den Schulen wurden seit der ersten Öffnung (nach dem ersten Lockdown im April 2020) erhöht. So werden seitdem u.a. alle Oberflächen (Tische, Stühle, Fußböden, Schutzwände), Türklinken, Schalter, Treppen- und Handläufe täglich gereinigt bzw. desinfiziert.

In einigen Schulen (z.B. LeG, HEG, BBS I) wurden Fenster umgebaut, sodass sich der Öffnungswinkel und der Luftaustausch vergrößern lässt. Bisher nicht zu öffnende Fenster wurden so hergerichtet, dass diese nunmehr zu öffnen sind.

Die folgenden aufgelisteten Schulgebäude des Landkreises verfügen über immobile Raumlufttechnische Anlagen (RLT):

Schulgebäude

Anzahl RLT

KGS Bad Bevensen

 

 

Klein Bünstorfer Str. (innenliegende Unterrichtsräume)

2

 

Mensa

1

 

Große Sporthalle

4

 

Kleine Sporthalle

1

OS Bad Bodenteich

 

 

Kiebitzberg 10 (WC‘s und Innenbereiche)

1

 

Große Sporthalle

2

Ebstorf

 

 

Fischerstr. 5-7, Aula

1

 

Große Sporthalle

1

Uelzen

 

 

Emsberg 3 – große Sporthalle

4

 

BBS 1, Wilh.-Seedorf-Straße, Bauhalle

1

 

OBS UE (Mensa)

1

 

HEG, Schulgebäude (Mensa)

1

 

HEG, Sporthalle

1

 

LeG, Schulgebäude

1

 

LeG, Sporthalle

0

Die raumlufttechnischen Anlagen mit Heizregister an unseren Schulen fahren im Normalbetrieb zumindest mit einem gewissen Anteil an Umluft. Um zu verhindern, dass durch diesen teilweisen Umluftbetrieb virenbelastete Luft erneut in die Raumluft gepustet wird, wurden im Sommer 2020 alle Lüftungsanlagen ausschließlich auf Frischluftbetrieb umgestellt.

Welche weiteren Coronaschutzmaßnahmen plant die Verwaltung in den Schulen, die in der Trägerschaft des Landkreises sind?

In den Schulen des Landkreises Uelzen werden alle gesetzlichen Regelungen für den Unterrichtsbetrieb erfüllt (Rahmen-Hygieneplan Corona 6.0 vom 31.05.2021). Zzt. (Stand: 15.07.2021) werden vor dem Hintergrund der Ankündigung einer Landesrichtlinie zur Förderung zur Verbesserung der Raumlüftung in den Gremien weitere Maßnahmen diskutiert.

EKR Teske ergänzt, dass es nach den ursprünglichen Vorgaben keine Räume, die nicht ausreichend belüftbar gewesen wären, gegeben habe. Inzwischen sei klar, dass für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren kein Impfangebot zur Verfügung stehe. Seit dem 16.07. gebe es nun eine neue Raumkategorie für eingeschränkt belüftbare Räume. Allerdings seien die Förderrichtlinien hierzu noch nicht bekannt. EKR Teske liest abschließend den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor.

KTA Putzier lobt ausdrücklich die umfassende Sachverhaltsdarstellung in der Vorlage.

Auf Nachfrage antwortet EKR Teske, dass für Kindertagesstätten die Gemeinden bzw. Samtgemeinden zuständig seien. Die Kindertagespflege finde in privaten Häusern und Wohnungen statt – insofern ergäben sich hier keine unmittelbaren Zuständigkeiten für den Landkreis.

Der Vorsitzende lässt über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

40

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

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Beschluss:
Der Kreistag beschließt,

  1. die Verwaltung vor dem Hintergrund der im Rahmen der Corona-Pandemie aufgetretenen Deltavariante zu beauftragen,
    1. zunächst in den von 5. und 6. Klassen in den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Uelzen genutzten allgemeinen und Fachunterrichtsräumen durch die Anstalt Gebäudemanagement weitere technische, auch investive Maßnahmen zur Verbesserung der Raumluft zu prüfen und bedarfsgerecht zu ergreifen; dabei werden die Schulen mit eingebunden.
    2. die weitere Entwicklung der Förderkulisse und des RHP Schulen beobachten.
    3. im Schulausschuss und Kreisausschuss laufend zu berichten.
  2. 2 Mio. € außerplanmäßig für Beschaffungen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Raumluft im Rahmen der Corona-Pandemie an kreiseigenen Schulen bereitzustellen. Gedeckt ist diese zusätzliche Ausgabeermächtigung durch noch nicht verbrauchte Mittel bei der Investitionsmaßnahme „Um-/Erweiterungsbau BBS II Wilhelm-Seedorf-Straße“ im Teilhaushalt 023 Gebäudemanagement (BBS-Campus).