ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/080

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Landkreis Uelzen plant – vorbehaltlich der Finanzierung – die Errichtung eines kreisweiten Glasfasernetzes und dessen Verpachtung, um die Haushalte und Unternehmen in den unterversorgten Gebieten mit schnellem Internet (mind. 50 Mbit/s) zu versorgen.

Die Zuständigkeit für diese Aufgabe ist nicht eindeutig geregelt. Die Finanzierungsgeber haben den Landkreis deshalb aufgefordert, eine Kooperationsvereinbarung (KV) mit den Gemeinden abzuschließen. Hiermit soll ausgeschlossen werden, dass die Gemeinden konkurrierende Projekte realisieren. Die Verwaltung hat die KV (Anlage) erarbeitet und mit den Gemeinden und Samtgemeinden abgestimmt. Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Landkreis baut und verpachtet Glasfasernetz (fibre to the building – FTTB), Kooperationspartner werden keine konkurrierenden Projekte durchführen oder unterstützen (§ 3)
  • Versorgung von mindestens 98% der Haushalte mit mind. 50 Mbit/s bis Ende 2018 (§ 4), für vom FTTB-Netz nicht erschlossene Teilgebiete werden andere technische Lösungen angestrebt (§ 3)
  • Ausbau startet nach Erreichen der Vorvermarktungsquote; Gemeinden wirken aktiv mit (z. B. Bürgerversammlungen, Veröffentlichungen, Rundschreiben) (§ 5)
  • Begleitung durch Projektgruppe (§ 6)
  • Finanzierung durch Landkreis (§ 7)
  • Kündigungsmöglichkeiten (§ 8)

-          durch Gemeinden, wenn bis zum 31.12.2015 kein Pachtvertrag abgeschlossen wurde oder bis zum 31.12.2018 nicht mit dem Ausbau begonnen wurde

-          durch Landkreis, wenn bis zum 31.12.2015 kein Pachtvertrag abgeschlossen wurde oder bis zum 31.12.2018 in keinem Ausbaugebiet die Vorvermarktungsquote erreicht wurde.

 

Die Kooperationsvereinbarung soll am 28.10.2015 in einer gemeinsamen Veranstaltung von allen Samtgemeinden, Gemeinden und dem Landkreis unterzeichnet werden. Die Veranstaltung soll außerdem dazu dienen, die Gemeinden über den Pächter, die geplanten Vertriebsaktivitäten und den weiteren zeitlichen Ablauf zu informieren.

 

Sollte eine Gemeinde der Kooperationsvereinbarung nicht zustimmen, so wird der Landkreis in dem Gebiet dieser Gemeinde kein Glasfasernetz errichten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs empfiehlt dem Kreisausschuss, die anliegende Kooperationsvereinbarung zu beschließen und den Landrat mit der Unterzeichnung zu beauftragen.

 

 

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Anlagen

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