ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/153

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Beratung zum Haushalt 2016 und des GVFG-Mehrjahresprogrammes wurde in der Kreisausschusssitzung am 08.12.2015 der obige Antrag mündlich gestellt. Dieser Radwegabschnitt an der K 58 ist schon lange in der politischen Diskussion und vom Flecken Bad Bodenteich auch massiv gefordert, allerdings konnte der Flecken die für die bisherige Verfahrensweise bei der Radwegefinanzierung erforderlichen Eigenmittel (bei Förderung im Sonderprogramm nach GVFG etwa 30 bis 40 % bei Nichtförderung 50%) nicht aufbringen. Daher liegt auch keine detaillierte Planung und damit keine Baureife vor. Aus diesem Grunde wurde die Maßnahme letztendlich nicht mehr mit in die Förderprogrammplanung 2016 und 2017 aufgenommen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für 2016 sind bereits drei Radwege geplant und baureif, so dass deren Bewilligung im Rahmen des Sonderprogramms und der Umsetzung im Jahre 2016 voraussichtlich nichts im Wege steht. Damit sind allerdings die personellen Ressourcen des Amtes für Kreisstraßen für 2016 komplett ausgelastet. Die kurzfristige Planung und Bauausführung dieses Radwegeabschnittes in 2016 auf diesem fachlichen Niveau ist ad hoc nicht möglich, da auch alle Zuarbeiten (z. B. Beauftragung des Planungsbüros nach erfolgter Ausschreibung, Verhandlungen mit Grundstückseigentümern, Erstellung eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages), die bei der bisher eingeübten Praxis üblicherweise von den Gemeinden erbracht werden, in diesem Falle seitens des Landkreises geleistet werden müssten. Aus Sicht der Verwaltung wäre daher eine Realisierung frühestens in 2017 möglich.

 

 

Eine Ortsbesichtigung hat ergeben, dass der Bau eines Radweges nach den bisherigen Standards hier nicht so ohne Weiteres möglich ist, da auf erheblicher Länge die erforderliche Grundstücksbreite fehlt. Die Folge wäre zum einen notwendiger Grunderwerb, zum anderen würde naturschutzfachlicher Kompensationsbedarf entstehen, denn auf fast gesamter Länge ist Wald betroffen. Es wäre also auf jeden Fall ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag zu erstellen. Der insgesamt zu betreibende Aufwand wäre bei dieser Bauausführung erheblich. Auf der anderen Seite entsteht außer für den Ziel- und Quellverkehr des Campingplatzes kein Zusatznutzen im Radwegenetz des Landkreises. Der Einsatz der Mittel in der ermittelten Höhe von ca. 200.000 € scheint damit nicht gerechtfertigt.

Alternativ könnte der in diesem Abschnitt vorhandene, schmale wassergebundene Weg entlang der K 58, den der Flecken Bad Bodenteich vor einigen Jahren nach entsprechendem Grunderwerb hergestellt hat, für die örtlichen Bedürfnisse nach Ertüchtigung als ausreichend angesehen werden kann. Die Aufbringung von Mineralgemisch bzw. Promenadengrand und eine Verbreiterung auf die ursprüngliche Breite sowie ein Rückschnitt der Gehölze wären geeignet, diese vernachlässigte Wegeverbindung zum Campingplatz wieder nutzbar zu machen. Gleichzeitig könnte eine Verlängerung bis zum Celler Weg – am Campingplatz entlang – den touristischen Nutzen der Bodenteicher Heide erhöhen. Darüber hinaus könnte auch noch geprüft werden, ob der teilweise parallel verlaufende Wirtschaftsweg am Elbe-Seiten-Kanal durch Öffnung der vorhandenen durchgehenden Leitplanke zusätzlich nutzbar gemacht werden könnte. Diese Maßnahmen wären kurzfristig umsetzbar, wobei der Kostenaufwand auf ungeführ 25.000 € geschätzt wird.

 

 

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Beschlussvorschlag

Entfällt

 

 

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Anlagen

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