ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/155

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit 2012 bemüht sich der Landkreis Uelzen um eine bessere Anbindung an den Hamburger Verkehrsverbund (HVV). Der im Januar 2014 eingeführte Übergangstarif für Pendlerinnen und Pendler von den Bahnhöfen Uelzen, Bad Bevensen und Bienenbüttel in den HVV hinein ist ein erster Schritt gewesen, der sich wachsender Beliebtheit erfreut.

 

Mitte 2014 haben die Länder Niedersachsen und Hamburg auf Initiative der Landkreise Cuxhaven, Heidekreis, Rotenburg (Wümme) und Uelzen eine Untersuchung zur Ermittlung der finanziellen Auswirkungen einer HVV-Erweiterung im Schienenverkehr in Auftrag gegeben. Begleitet werden die Untersuchungen durch einen Facharbeitskreis und einen Lenkungskreis, dem auch Vertreter der Landkreise angehören.

 

Im Juli 2015 wurden ersten Berechnungsergebnissen vorgestellt, die die Schaffung von drei zusätzlichen Tarifringen und einer weiteren Preisstufe u.a. in den Landkreis Uelzen hinein zugrunde legen. Einbezogen in dieses Modell 1.1 („Komfortmodell“) sind alle 10 Bahnhöfe im Landkreis Uelzen. Die sich für alle Landkreise ergebenden erforderlichen Ausgleichszahlungen für alle HVV-Fahrkarten betragen insgesamt zwischen 6,6 und ca. 8 Mio € pro Jahr.

 

In Anbetracht dieser enormen aufzubringenden Finanzmittel haben sich die Teilnehmer des Lenkungskreises darauf verständigt, den Gutachter mit 2 alternativen Berechnungen zu beauftragen, die die Absenkung des Zuschussbedarfs zum Ziel haben.

 

Im Modell 2.1 („Sparmodell“) wurde das Erweiterungsgebiet um einzelnen Bahnhöfe reduziert, im Landkreis Uelzen verbleiben Bienenbüttel, Bad Bevensen, Uelzen und Suderburg, und im Außenbereich zusätzliche Preisstufen eingeführt.

 

Im Modell 3.0 („Pendlermodell“) wurden alle Bahnhöfe im Erweiterungsgebiet betrachtet, die Preise des Modells 2.1 zugrunde gelegt, die Berechnungen aber ausschließlich für Zeitkarten (Wochen-, Monats-, Jahreskarten, Abokarten, Jobticket, usw.) durchgeführt.

 

Die Ergebnisse dieser Modellberechnungen liegen seit Mitte November 2015 vor und werden Grundlage der noch zu führenden Gremiendiskussionen sein. Entscheidungen hierzu werden abhängig davon sein, inwieweit eine dauerhafte Mitfinanzierung der Länder als SPNV-Aufgabenträger erfolgen wird. Hierzu haben die Landräte der betroffenen Landkreise erneut Gespräche mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium aufgenommen. Eine weitere Erörterung ist für den 19.01.2016 in Hannover vorgesehen. Die einzelnen Modellberechnungen werden in der Sitzung des Ausschusses vorgestellt und erläutert.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Ohne

 

 

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