ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/166

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der gwk besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, von denen acht Mitglieder durch den Landkreis Uelzen für eine Amtszeit von jeweils drei Jahren entsandt werden. Hierzu muss der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte zählen, der sich durch einen Bediensteten vertreten lassen kann. Ein Aufsichtsratsmitglied wird von der Gesellschafterversammlung für jeweils 3 Jahre gewählt.

Jährlich wird ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder gewählt.

Gegenwärtig sind folgende vom Landkreis Uelzen entsandte Damen und Herren Mitglieder des Aufsichtsrates:

 

Bis zum Ablauf der ordentlichen Gesellschafterversammlung 2016:

KTA Martin Oesterley (Vorschlag CDU/FDP/RRP)

KTA Hans-Jürgen Stöcks (Vorschlag CDU/FDP/RRP)

KTA Annette Niemann (Vorschlag Die Grünen/Bündnis Zukunft)

 

Bis zum Ablauf der ordentlichen Gesellschafterversammlung 2017:

KTA Claus-Dieter Reese (Vorschlag CDU/FDP/RRP)

KTA Andreas Dobslaw (Vorschlag SPD)

 

Bis zum Ablauf der ordentlichen Gesellschafterversammlung 2018:

Landrat Dr. Blume

KTA Ralf Munstermann (Vorschlag SPD)

KTA Uwe Beecken (Vorschlag UWG)

 

Nach der im Gesellschaftsvertrag getroffenen Regelung kann der Landkreis im Jahr 2016 drei Aufsichtsratsmitglieder benennen.

 

Der Sitz des Landrates bleibt bei der notwendigen Aufteilung der Benennungsrechte nach den Stärkeverhältnissen im Kreistag und dem Verfahren nach Hare-Niemeyer außen vor. Demnach sind sieben Sitze aufzuteilen, so dass das Benennungsrecht für 3 Sitze der CDU/FDP/RRP-Gruppe zusteht, 2 Sitze der SPD-Fraktion und für jeweils einen Sitz der Gruppe Die Grünen/Bündnis Zukunft und der UWG Kreistagsfraktion. Aufsichtsratsmitglieder mit noch laufenden Amtsperioden sind auf die Benennungsrechte anzurechnen.

Dies bedeutet, dass für die CDU/FDP/RRP-Gruppe ein Sitz, für die SPD zwei Sitze und die UWG ein Sitz anzurechnen sind. Demnach steht das Vorschlagsrecht jetzt folgenden Fraktionen bzw. Gruppen zu:

 

CDU/FDP/RRP: Zwei Sitze

Die Grünen/Bündnis Zukunft: Ein Sitz

 

Über den Vorschlag des Kreisausschusses bezüglich der Sitze der CDU/FDP/RRP-Gruppe und der Gruppe Die Grünen/Bündnis Zukunft hat der Kreistag zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

entfällt

 

 

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