ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/173

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. § 6 Abs. 3 S. 1 der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlich Rechts “Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg“ (gAöR-GM) entscheidet der Verwaltungsrat der gAöR-GM über die Feststellung und Änderung des Haushaltsplans. Er unterliegt dabei jedoch gem. § 6 Abs. 3 S. 2 der Zustimmung der Hauptorgane der Träger. Die Feststellung des Haushaltsplans bedarf daher auch der Zustimmung des Kreistages des Landkreises Uelzen als einem der Träger der gAöR-GM.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 03.02.2016 den Haushaltsplan 2016 beschlossen. Die Zustimmung des Kreistages ist erforderlich.

 

Der Haushaltsplan 2016 der gAöR-GM besteht aus der Zusammenfassung der Teilhaushaltspläne

 

-          Teilhaushalt der gAöR-GM

-          Teilhaushalt Landkreis Lüchow-Dannenberg

-          Teilhaushalt Landkreis Uelzen

 

Der Teilhaushalt des neu gegründeten Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft der Stadt Uelzen ist nicht abgebildet. Lediglich im Vorbericht zum Finanzhaushalt sind Zahlen zum Eigenbetrieb nachrichtlich enthalten.

 

Ein Quervergleich unter den Trägern innerhalb der Anstalt ist nicht möglich. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, dass der „Mandant Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft“ dem Haushalt beizufügen ist.

 

Der Gesamthaushaltsplan 2016 sieht im Ergebnishaushalt einen jeweiligen Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 15.983.500,- € und der ordentlichen Aufwendungen von 15.983.500,- € vor. Im Finanzhaushalt sind mit dem jeweiligen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 15.969.300,-€, der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 15.909.600,- € vorgesehen. Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe 66.500,- € stehen keine Einzahlungen gegenüber. Eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.

 

Zu den einzelnen Teilhaushalten wurde in der Vorlage für die Sitzung des Verwaltungsrates der gAöR-GM Folgendes ausgeführt:

 

Zum Teilhaushalt der gAöR-GM:

 

Der Teilergebnishaushalt schließt einschließlich der internen Leistungsbeziehungen und Kostenerstattungen ausgeglichen ab. Die ordentlichen Aufwendungen mit 7.021.500,- € erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr leicht. Die Personalaufwendungen sind mit rund 5.473.600,- € hieran der größte Aufwandsposten. Bei Verringerung der Anzahl der eigenen Reinigungskräfte durch Verrentungen ergibt sich bei einer eingeplanten Tariferhöhung von 2,4 % gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung des Ansatzes. Dem gegenüber erhöhen sich die Aufwendungen für im Reinigungsbereich eingesetztes Fremdpersonal.

 

Die Erträge aus internen Leistungsbeziehungen sind der Hauptanteil zur Deckung der Gesamtkosten der AöR. Im Vergleich zu den Vorjahren konnten diese trotz Tariferhöhungen und Leistungsverdichtungen auf einem annährend gleichen Niveau gehalten werden.

 

Der Teilfinanzhaushalt sieht Investitionen in Höhe von 66.500,- € für Maschinen im Reinigungs- und Hausmeisterbereich vor. Die einzelnen Maßnahmen sind dem Investitionsplan zu entnehmen. Die Aufnahme eines Kredites zur Finanzierung der Anschaffungen wird nicht erforderlich, da Abschreibungen in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

 

Zum 31.12.2015 löst sich die Elbtalaue-Wendlandtouristik GmbH auf.

Das vorhandene Personal wird durch das Gebäudemanagement zur Betreuung des Objektes Wendlandhof in Lübeln eingestellt.

In den Stellenplan sind daher folgende Stellen aufgenommen worden:

-          0,51 Stelle nach E5 Tätigkeit

-          0,64 Stelle nach E3Tätigkeit

-          0,77 Stelle nach E2Ü Tätigkeit

-          0,24 Stelle mit geringfügiger Beschäftigung als Reinigungskraft

Für die Stelle eines Architekten wurde eine Neubewertung durchgeführt. Es findet eine Höhergruppierung von E10 nach E11 statt.

Für den Hausmeisterbereich haben drei Stellenumwandlungen stattgefunden. Eine Stelle wurde von E7 nach E5 und zwei Stellen von E6 nach E5 umgewandelt.

Des Weiteren wurde der Stellenanteil der Buchhaltung (E9) um 0,08, bzw. 3 Stunden erhöht.

 

Zum Teilhaushalt des Landkreises Uelzen:

 

Der Teilhaushalt des Landkreises Uelzen war beratungsgegenständlich im Rahmen der Aufstellung des Kreishaushaltes 2016 und ist entsprechend abgestimmt.

 

Das Gebäudemanagement führt für beide Landkreismandanten keine Anlagenbuchhaltung mehr und dementsprechend sind in den einzelnen Ergebnishaushalten keine kalkulatorische Kosten (Zinsen und Abschreibungen) mehr veranschlagt. Die Investitionen der Landkreise werden über haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen abgewickelt.

 

Der Teilergebnishaushalt schließt mit einem Ergebnis von 0,- € inkl. interne Leistungsbeziehungen in Höhe von 2.457.900,- € ab.

 

Im Teilfinanzhaushalt sind im Jahr 2016 Investitionen in Höhe von 4.839.000,- € vorgesehen. Die Investitionen des Landkreises Uelzen werden über haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen abgewickelt und sind deshalb im Teilfinanzhaushalt auch nur als solche dargestellt.

 

Insgesamt plant die gAöR-GM mit einer Kostenerstattung in Höhe von 8.232.600 €.

 

Auf eine Darstellung des Teilhaushaltes des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird an dieser Stelle verzichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Feststellung des Haushaltsplans 2016 der gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlich Rechts “Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg“ (gAöR-GM) durch deren Verwaltungsrat vom 03.02.2016 zuzustimmen.

 

 

 

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Anlagen

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