ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/209

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 18.01.2016 beantragten die Fraktionen von CDU und SPD im Kreistag die Beauftragung einer Radwegebaubedarfsanalyse für den Landkreis (Anlage 1). Erstmals behandelt wurde dieser Antrag im Ausschuss für Planung und Straßenbau am 26.01.16 und dann im Kreisausschuss am 09.02.16, mit dem Ergebnis, dass die Verwaltung beauftragt wird, Vorschläge zum Umfang der Analyse mit entsprechenden Kostenschätzungen zu machen und die Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Daraufhin wurde ein vorläufiges Leistungsverzeichnis (Anlage 2) erstellt. Auf dieser Basis wurde das Büro AUbE Tourismusberatung GmbH Bielefeld gebeten, eine Kostenschätzung abzugeben. Diese beträgt 55.000 € brutto.

Folgende Stichworte zu den Rahmenbedingungen:

-                      Befahrung des vorhandenen Netzes (1.200km) zur Erfassung der Netzattribute (Mängelerfassung). Während der ersten Befahrung wird auch die vorhandene Beschilderung geprüft und dokumentiert (Fotodokumentation) als Grundlage für die spätere Erstellung des Bestandskatasters.

-                      Eine zweite Befahrung erfolgt für die zu planenden Lückenschlüsse. Hierbei wird dann ebenfalls eine Mängelerfassung vorgenommen und die erforderliche Beschilderungsplanung durchgeführt. Da das vorhandene Netz bereits relativ dicht ist, wird von einer Streckenlänge von ca. 100km für Lückenschlüsse ausgegangen. Der tatsächlich erforderliche Umfang ist allerdings derzeit eher unklar.

-                      Die Ermittlung der Verkehrszahlen erfolgt durch die Auswertung vorhandener Daten. Zudem wird bei der Netzbefahrung eine Schätzung des Verkehrsaufkommens (PKW, LKW) vorgenommen. Von einer umfangreichen detaillierten Verkehrszählung wird aufgrund des damit verbundenen Umfangs und vermutlich geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns abgeraten.

-                      Bei der Entwicklung des Gesamtnetzes wird ein fundierter Abstimmungsprozess (Workshops) mit den Kommunen und weiteren Beteiligten (Ausschuss?)vorgesehen, damit bei der Netzkonzeption deren Wünsche und Planungen berücksichtigt werden können. Auch sollten hierbei die ersten Ergebnisse der Mängelanalyse (als Grundlage für die priorisierte Maßnahmenplanung) angesprochen und abgestimmt werden.

-                      Bei der Radverkehrswegweisung ist ein Beschilderungskataster für das bereits beschilderte Netz vorhanden. Die Erfassung und Dokumentation der bestehenden Beschilderung bedeutet, dass bei der ersten vollständigen Netzbefahrung die Beschilderung dahingehend geprüft wird, ob die montierten Schilder mit der Katasterplanung übereinstimmen und ob ggf. bereits Mängel vorhanden sind.

-                      Die Beschilderungsplanung für die Lückenschlüsse sollte durchgeführt werden.

 

Zur Förderung dieser vorerst nicht-investiven Maßnahme kann ein Antrag aus dem Leader-Programm gestellt werden(EU-Mittel). Damit steht eine Förderung von 60 % in Aussicht.

In den bisherigen Beratungen wurde klar gestellt, dass die Radwegeplanung bis zum Jahr 2017 im Rahmen des „Sonderprogramms für Radwege und mehr Verkehrssicherheit“ durch das Land Niedersachsen besteht. Erst im Jahr 2018 könne die Umsetzung eines neuen Konzeptes erfolgen. Somit könnte das Radwegekonzept im Jahr 2017 erstellt werden und aus Haushaltsmitteln 2017 bestritten werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Planung und Straßenbau empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf LEADER-Förderung für die Kosten „Erstellung eines Radwegekonzeptes“ zu stellen. Weiterhin sollen die Kosten für die Erstellung in Höhe von ca. 60.000 € als Ausgabeansatz sowie der voraussichtliche Zuschuss in Höhe von ca. 36.000 € als Einnahmeansatz in den Haushaltsentwurf 2017 eingestellt werden.

 

 

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Anlagen

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