ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bildung des Kreisausschusses

 

a) Festlegung der Größe

Gemäß § 74 Abs. 1 NKomVG setzt sich der Kreisausschuss aus dem Landrat, stimm­berech­tigten Abgeordneten (Beigeordneten) und gegebenfalls Abgeordneten mit beratender Stimme (§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) zusammen.

Gem. § 74 Abs. 3 NKomVG beträgt die Zahl der Beigeordneten in den Landkreisen sechs. Der Kreistag kann vor der Besetzung des Kreisausschusses gemäß § 74 Abs. 3 S. 2 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass dem Hauptausschuss weitere zwei oder vier Beigeordnete (stimmbe­rechtigte Mitglieder) angehören.

Den Vorsitz führt der Landrat.

 

Gem. § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist für die Mitglieder des Kreisausschusses jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die von der selben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Kreisausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen.

Die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung sind gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.

Hinzu kommt nach der Hauptsatzung der Erste Kreisrat mit beratender Stimme.

 

Es wird davon ausgegangen, dass wiederum ein Beschluss gefasst wird, den Kreisaus­schuss um vier weitere stimmberechtigte Mitglieder zu vergrößern.

 

b) Besetzung mit Mitgliedern und Vertretern

Die Bildung des Kreisausschusses richtet sich nach § 71 Abs. 2 – 4 NKomVG (Sitzverteilung nach dem Proportionalverfahren „Hare-Niemeyer“).

 

Zum Verfahren Hare-Niemeyer (für die stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten im Kreisausschuss, für die Fachausschüsse und die sonst zu besetzenden Mandate, soweit es nicht um nur eine Position geht):

 

Gem. § 71 Abs. 2, S. 2 – 6 NKomVG legt die Vertretung die Zahl der Sitze in den Aus­schüssen fest. Die Sitze eines jeden Ausschusses werden entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung. Kreistagsabgeordnete ohne Fraktion sind bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen.

 

Der Kreistag kann allerdings gem. § 71 Abs. 10 NKomVG einstimmig ein von den vorge­nannten Regelungen abweichendes Verfahren beschließen.

 

Gem. Hare-Niemeyer-Verfahren ergibt sich danach folgende Verteilung:

Fraktionen u. ihre Sitze im Kreistag

Sitze im Kreisausschuss

CDU15

4

SPD11

3

GRÜNE 6

1

UWG4

1

FDP2

-

AfD3

1

Gesamt41

10

 

Weitere Fraktionen und Gruppen nach § 57 Abs. 1 NKomVG sind nicht vorhanden. Jede Fraktion benennt die Kreistagsabgeordneten, welche die der Fraktion zustehenden Sitze wahrnehmen sollen.

 

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2  i. V. m. § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der o.g. Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Kreisausschuss zu entsenden. Dies würde hier auf die FDP-Fraktiohn zutreffen.

 

Die Sitzverteilung im Kreisausschuss stellt der Kreistag durch Beschluss fest.

Folgende Kreistagsabgeordneten sind von den Fraktionen bzw. Gruppen als Kreisaus­schussmitglieder bereits benannt worden:

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

2. Stellvertreter

CDU

Stefan Hüdepohl

Karsten Jäkel

-

 

Jörg Hillmer

Christopher Tieding

-

 

Günther Graf

Ulf Schmidt

-

 

Hans-Heinrich Weichsel

Edgar Staßer

-

SPD

Andreas Dobslaw

Birgit Pichan

-

 

Peter Hallier

Andreas Bersiel

-

 

Jan-Henner Putzier

Kurt Ziplys

-

Grüne

Martin Feller

Birgit Ohrenschall-Reinhardt

Markus Jordan

UWG

Alfred Meyer

Klaus-Georg Franke

Uwe Beecken

FDP (beratend)

Rainer Fabel

Leonard Hyfing

 

AfD

Thomas Kohlmeyer

Maik Hieke

Paul Hampel

 

 

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Beschlussvorschlag

1.Der Kreisausschuss der Wahlperiode 2016 bis 2021 besteht aus dem Landrat und zehn weiteren stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten (§ 74 Abs. 3 NKomVG).

Die Sitzverteilung wird wie folgt festgestellt.

  • CDU4 Sitze
  • SPD 3 Sitze
  • Grüne1 Sitz
  • UWG1 Sitz
  • FDP1 Sitz beratend
  • AfD1 Sitz

2.Gemäß § 75 NKomVG wird von den Fraktionen Grüne, UWG, FDP und AfD ein zweites stell­vertretendes Mitglied in Anspruch genommen (berechtigt sind Fraktionen, die nur durch ein Mitglied im Kreisausschuss vertreten sind).

3.Als ordentliche Mitglieder und Vertreterinnen und Vertreter werden namentlich fest­gestellt:

Fraktion

Ordentliche Mitglieder

1. stellv. Mitglied

2. stellv. Mitglied

CDU(4 Sitze)

Stefan Hüdepohl

Karsten Jäkel

-

 

Jörg Hillmer

Christopher Tieding

-

 

Günther Graf

Ulf Schmidt

-

 

Hans-Heinrich Weichsel

Edgar Staßer

-

SPD(3 Sitze)

Andreas Dobslaw

Birgit Pichan

-

 

Peter Hallier

Andreas Bersiel

-

 

Jan-Henner Putzier

Kurt Ziplys

-

Grüne(1 Sitz)

Martin Feller

Birgit Ohrenschall-Reinhardt

Markus Jordan

UWG(1 Sitz)

Alfred Meyer

Klaus-Georg Franke

Uwe Beecken

FDP
(1 Sitz beratend)

Rainer Fabel

Leonard Hyfing

 

AfD(1 Sitz)

Thomas Kohlmeyer

Maik Hieke

Paul Hampel

4.Sitzverteilung und Besetzung werden gemäß § 75 Abs. 1 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG fest­gestellt.

 

 

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