Bildung des Kreisausschusses
a) Festlegung der Größe
Gemäß § 74 Abs. 1 NKomVG setzt sich der Kreisausschuss aus dem Landrat, stimmberechtigten Abgeordneten (Beigeordneten) und gegebenfalls Abgeordneten mit beratender Stimme (§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) zusammen.
Gem. § 74 Abs. 3 NKomVG beträgt die Zahl der Beigeordneten in den Landkreisen sechs. Der Kreistag kann vor der Besetzung des Kreisausschusses gemäß § 74 Abs. 3 S. 2 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass dem Hauptausschuss weitere zwei oder vier Beigeordnete (stimmberechtigte Mitglieder) angehören.
Den Vorsitz führt der Landrat.
Gem. § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist für die Mitglieder des Kreisausschusses jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die von der selben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Kreisausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen.
Die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung sind gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.
Hinzu kommt nach der Hauptsatzung der Erste Kreisrat mit beratender Stimme.
Es wird davon ausgegangen, dass wiederum ein Beschluss gefasst wird, den Kreisausschuss um vier weitere stimmberechtigte Mitglieder zu vergrößern.
b) Besetzung mit Mitgliedern und Vertretern
Die Bildung des Kreisausschusses richtet sich nach § 71 Abs. 2 – 4 NKomVG (Sitzverteilung nach dem Proportionalverfahren „Hare-Niemeyer“).
Zum Verfahren Hare-Niemeyer (für die stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten im Kreisausschuss, für die Fachausschüsse und die sonst zu besetzenden Mandate, soweit es nicht um nur eine Position geht):
Gem. § 71 Abs. 2, S. 2 – 6 NKomVG legt die Vertretung die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest. Die Sitze eines jeden Ausschusses werden entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung. Kreistagsabgeordnete ohne Fraktion sind bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen.
Der Kreistag kann allerdings gem. § 71 Abs. 10 NKomVG einstimmig ein von den vorgenannten Regelungen abweichendes Verfahren beschließen.
Gem. Hare-Niemeyer-Verfahren ergibt sich danach folgende Verteilung:
Fraktionen u. ihre Sitze im Kreistag | Sitze im Kreisausschuss |
CDU15 | 4 |
SPD11 | 3 |
GRÜNE 6 | 1 |
UWG4 | 1 |
FDP2 | - |
AfD3 | 1 |
Gesamt41 | 10 |
Weitere Fraktionen und Gruppen nach § 57 Abs. 1 NKomVG sind nicht vorhanden. Jede Fraktion benennt die Kreistagsabgeordneten, welche die der Fraktion zustehenden Sitze wahrnehmen sollen.
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der o.g. Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Kreisausschuss zu entsenden. Dies würde hier auf die FDP-Fraktiohn zutreffen.
Die Sitzverteilung im Kreisausschuss stellt der Kreistag durch Beschluss fest.
Folgende Kreistagsabgeordneten sind von den Fraktionen bzw. Gruppen als Kreisausschussmitglieder bereits benannt worden:
Fraktion | Mitglied | Stellvertreter | 2. Stellvertreter |
CDU | Stefan Hüdepohl | Karsten Jäkel | - |
| Jörg Hillmer | Christopher Tieding | - |
| Günther Graf | Ulf Schmidt | - |
| Hans-Heinrich Weichsel | Edgar Staßer | - |
SPD | Andreas Dobslaw | Birgit Pichan | - |
| Peter Hallier | Andreas Bersiel | - |
| Jan-Henner Putzier | Kurt Ziplys | - |
Grüne | Martin Feller | Birgit Ohrenschall-Reinhardt | Markus Jordan |
UWG | Alfred Meyer | Klaus-Georg Franke | Uwe Beecken |
FDP (beratend) | Rainer Fabel | Leonard Hyfing | |
AfD | Thomas Kohlmeyer | Maik Hieke | Paul Hampel |