ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Landkreis Uelzen betreibt seit dem 04.07.1979 die Vollstreckung für die jetzigen Samtgemeinden Aue, Rosche und Suderburg sowie für die Gemeinde Bienenbüttel.

 

Die zuletzt am 19.01.2012 mit den o.g. Kommunen geschlossenen Vereinbarungen über die Durchführung der Aufgaben des Vollstreckungswesens sind zwischenzeitlich rechtlich veraltet.

 

Zum 01.01.2015 wurde mit der Stadt Uelzen eine Vereinbarung geschlossen, die den aktuellen rechtlichen Ansprüchen genügt. Die neue Zweckvereinbarung mit den o.g. Kommunen ist an diese Vereinbarung angelehnt und wurde bereits von den beteiligten Kommunen gesichtet.

 

Es handelt sich hier um eine Zweckvereinbarung nach § 5 Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Hierfür ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 17 i.V.m. § 7 Abs. 1, 2 Nr. 4 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ein Beschluss des Kreistages erforderlich.

 

Im Anschluss ist die Zweckvereinbarung gem. § 2 Abs. 5 NKomZG der Kommunalaufsichtsbehörde, hier dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport, anzuzeigen. Weiter ist die Zweckvereinbarung gem. § 5 Abs. 6 NKomZG öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage beigefügte Zweckverein-barung mit den Samtgemeinden Aue, Rosche und Suderburg sowie mit der Gemeinde Bienenbüttel zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen

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