ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/012-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 34 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz kann die Natur­schutzbehörde Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bestellen. Die Be­auf­tragten müssen die erforderliche Sachkunde besitzen und dürfen nicht Bedienstete der bestellenden Behörde sein. Sie werden jeweils für 5 Jahre bestellt.

Die Beauftragten beraten und unterstützen die Naturschutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie fördern das allgemeine Verständnis für diese Aufgaben und sind an fachliche Weisungen nicht gebunden. Sie sind ehrenamtlich für den Landkreis tätig.

Der bisherige Kreisnaturschutzbeauftragte, Herr Forstoberrat Armin Menge, hat sich bereit erklärt, dieses Amt gern weiter fortführen zu wollen.

Herr Menge erfüllt die erforderlichen Anforderungen und ist durch seine Ausbildung und Berufserfahrung sowie seine seit 2006 andauernde Tätigkeit im Landkreis Uelzen aus Sicht der Verwaltung sehr gut geeignet, die Aufgaben des Kreisnaturschutzbeauftragten weiterhin wahrzunehmen.

 

Die Vertreter der im Landkreis Uelzen aktiven Naturschutzverbände tragen den Vorschlag mit. haben sich dieser Auf­fas­sung angeschlossen. Als Kreisnaturschutzbeauftragter sollte daher benannt werden:

 

Kreisnaturschutzbeauftragter

Armin Menge

Forstamt Uelzen

Wendlandstr. 10

29525 Uelzen

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Herr Armin Menge wird mit Wirkung zum 01.01.2017 zum Beauftragten für Naturschutz und

Landschaftspflege bestellt.

 

 

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