ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/279

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. § 14 der Satzung der Uelzener Hafenbetriebs- und Umschlagsgesellschaft mbH ist jeder Gesellschafter berechtigt, drei Vertreter in die Gesell­schaf­terversammlung zu entsen­den. Da auch hier gem. § 138 Abs. 2 NKomVG mehrere Vertreter zu benennen sind, muss der Landrat berücksichtigt werden, so dass 2 Vertreter zu benen­nen sind.

 

Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat dem Landrat mitgeteilt, dass in die Uelzener Hafenbe­triebs- und Umschlagsgesellschaft mbH Gesellschafterversammlung statt KTA Andreas Dobslaw, künftig KTA Andreas Bersiel entsendet werden soll.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

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