Gremienumbesetzung: Uelzener Hafenbetriebs- und Umschlagsgesellschaft mbH (UHU) - Gesellschafterversammlung
Gem. § 14 der Satzung der Uelzener Hafenbetriebs- und Umschlagsgesellschaft mbH ist jeder Gesellschafter berechtigt, drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Da auch hier gem. § 138 Abs. 2 NKomVG mehrere Vertreter zu benennen sind, muss der Landrat berücksichtigt werden, so dass 2 Vertreter zu benennen sind.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat dem Landrat mitgeteilt, dass in die Uelzener Hafenbetriebs- und Umschlagsgesellschaft mbH – Gesellschafterversammlung statt KTA Andreas Dobslaw, künftig KTA Andreas Bersiel entsendet werden soll.