ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/290

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Neufassung der Budgetierungsrichtlinien vom 01.10.2009 sind die Haushaltsansätze für Neuanschaffungen der Schulen aus den Ansätzen der Jahre 2004 bis 2008 gebildet worden. Es wurden Klassensätze von 1.000 € für die allgemeinbildenden Schulen, 1.500 € für die BBS I und 1.250 € für die BBS II abschließend bewilligt.

 

Das Ergebnis aus den Klassensätzen wird zurzeit zu 60 % im Finanzhaushalt und zu 40 % im Ergebnishaushalt angesetzt.

 

Für Neuanschaffungen unter 150 €, also dem Ergebnishaushalt, wird zusätzlich ein schülerbezogener Anteil dazugerechnet, der sich aus einem Grund- und Kopfbetrag zusammensetzt.

 

Weiterhin wird hier eine Pauschale für Software je nach Schulgröße in Höhe von 600 bis 3.680 € dazugerechnet.

 

Es erfolgt somit eine sehr differenzierte Berechnung nach Klassengröße und Schülerzahl  (s. Anlage).

 

Neben den Mitteln für Neuanschaffungen bis 150 € erhalten die Schulen im Rahmen des Budgets im Ergebnishaushalt Mittel für Unterhaltung des beweglichen Vermögens, Lehr- und Lernmittel sowie den Geschäftsaufwand.

 

Bei den Lehr- und Lernmitteln werden pro Schüler unterschiedliche Beträge je nach Schulform oder Sekundarstufe berechnet (zwischen 16,80 € und 25,20 €). Weiterhin erhalten die Oberschulen eine Pauschale für die Berufsorientierung an der BBS I in Höhe von

20 €/SuS.

 

Die Berufsbildenden Schulen erhalten zusätzlich differenzierte Pauschalbeträge zwischen  50 € (FOS Gestaltung) und 255 € (BFS Bautechnik/Holztechnik) für verschiedene Ausbildungszweige pro Schüler.

 

Die übrigen Ansätze innerhalb des Budgets beruhen auf Erfahrungswerten und werden bei Bedarf angepasst.

 

 

Die Budgetierungsrichtlinie sieht vor, dass die Schulen besonders umfangreiche Beschaffungen (z.B. Ausstattung von Fachunterrichtsräumen) außerhalb des Budgets beantragen können. Diese Regelung gilt nicht für die BBS I, die in 2009 darauf zugunsten eines höheren Klassensatzes (1.500 €) verzichtet hat.

 

Die IT-Ausstattung der Schulen ist in den vergangenen Jahren teilweise über Mittel aus dem Konjunkturpaket 2009/2010 oder Sonderbudgets finanziert worden. Diese Hardware ist nun bereits sukzessive altersbedingt zu ersetzen. Diese Kosten sind im investiven Bereich nicht im erforderlichen Umfang in den Ansätzen berücksichtigt.

 

Nach dem Landeskonzept „Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2020“ sollen verstärkt digitale Medien im Unterricht genutzt werden.

 

Die Arbeit mit digitalen Medien stellt die Schulen und den Schulträger vor die Herausforderung, dass die bestehenden Systeme dem Stand der Technik und den geänderten Erfordernissen an Unterricht angepasst werden müssen.

 

Zur Umsetzung der Anforderungen des Landeskonzepts sollte die IT-Ausstattung von Schulen Breitbandanbindung und WLAN beinhalten.

 

Das IT-Konzept des Landkreises für die kreiseigenen Schulen wird auf Basis der schulischen Medienbildungskonzepte fortgeschrieben und Grundlage für die erforderlichen Entscheidungen für die Finanzierung bieten.

 

Aus Sicht der Verwaltung könnte die Finanzierung/Umsetzung wie folgt durchgeführt werden:

 

-          Der Ausbau des WLAN-Netzes sollte über Sonderbudgets finanziert werden, soweit nicht Mittel des angekündigten Kommunalinvestitionspakets II (KIP II) genutzt werden können;

-          Erstkosten für die erforderliche Software, wie z.B. Internetfilter und MDM–Systeme (Mobile-Device-Management) und die Kosten für die Accesspoints sollten ebenfalls übernommen werden.

 

Die jährl. Haushaltsmittel für Lizenzen wären anschließend anzupassen. Voraussetzung sollte ein schlüssiges Medienbildungskonzept der Schulen zur Implementierung der WLAN-Nutzung sein, um nachhaltig investieren zu können.

 

Die Arbeit mit mobilen Endgeräten setzt voraus, dass die Klassenräume mit entsprechenden Projektionsflächen (Bildschirm, Beamer, Smart-/Activeboards) ausgestattet sind, um Arbeitsergebnisse auch entsprechend präsentieren zu können. Diese Techniken kommen auch im Unterricht ohne mobile Endgeräte zum Einsatz.

Die Ausstattung der Schulen mit Activeboards wurde 2009/2010 aus Mitteln des Konjunkturpaketes begonnen. Vereinzelt wurden weitere aus Budgetmitteln angeschafft. Angesichts der technischen Weiterentwicklung und der damit verbundenen Kostensteigerung ist es für die Schulen oftmals nicht leistbar, diese sukzessive über das Budget in dem gewünschten/erforderlichen Umfang zu beschaffen.

 

Die Budgetrichtlinien sind aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich der Klassensätze für Beschaffungen auch aufgrund der benötigten Mittel  im IT-Bereich (z.B. Ersatz- beschaffungen, Projektionsflächen) anzupassen. Der erstmalige Ausbau des WLAN mit den entsprechenden Anschaffungen und Erstlizenzen könnte über Sonderbudgets finanziert werden. Die BBS I sollte hiervon nicht ausgenommen sein.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, durch Amt 40 die Änderungen der Budgetierungsrichtlinien zu den Haushaltsberatungen erarbeiten zu lassen.

 

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Anlagen

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