ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/299

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Hintergrund

Das NSG „Bobenwald“ ist identisch mit dem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Bobenwald“. Dieses Gebiet zählt zu den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, die auf Veranlassung der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen worden sind. Grund dafür ist der Erhalt der biologischen Vielfalt und damit verbunden die Schaffung eines sogenannten zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes (vgl. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – „FFH-Richtlinie“).

Das Bundesland Niedersachsen hat den Lebensraum dieses in der Lüneburger Heide bedeutenden Hainsimsen-Buchenwaldes nach den Maßgaben der FFH-Richtlinie ausgewählt und dem zuständigen Bundesministerium vorgelegt, das dieses Gebiet zusammen mit anderen ausgewählten Gebieten der europäischen Kommission benannt hat. Die Kommission hat daraufhin das FFH-Gebiet „Bobenwald“ mit der Nummer DE 2928-331 in einer offiziellen Liste erfasst, die auch alle anderen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung enthält. Alle in dieser Liste erfassten Gebiete sind durch die zuständigen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sechs Jahren, als besonderes Erhaltungsgebiet auszuweisen (vgl. Artikel 4 Abs. 4 FFH-Richtlinie). Konkret bedeutet dies, dass das FFH-Gebiet „Bobenwald“ entsprechend den für dieses Gebiet maßgebenden Erhaltungszielen zu einem sogenannten geschützten Teil von Natur und Landschaft zu erklären ist (vgl. § 32 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG).

Die dafür in Betracht kommenden Optionen hat die Verwaltung mit fachlicher Unterstützung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – NLWKN beraten und im Ergebnis mit Vorlage 113/2008 das Sicherungskonzept vorgestellt. Daraus ergibt sich, dass das FFH-Gebiet 262 „Bobenwald“ als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden soll.

 

Schutzbestimmungen

Die Schutzgebietsverordnung ist von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) in Zusammenarbeit mit dem Flächeneigentümer (Niedersächsische Landesforsten) und dem NLWKN aufgestellt worden.

 

Beteiligungsverfahren

Das Beteiligungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist mit dem Beginn der Behördenbeteiligung am 27.02.2018 eingeleitet worden. Die beteiligten Behörden erhielten gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG eine Frist von einem Monat zur Abgabe einer Stellungnahme. Parallel dazu hat die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 12.03.2018 bis 12.04.2018 durch die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und die Gemeinde Klosterflecken Ebstorf stattgefunden. Dies wurde eine Woche vorher ortsüblich bekanntgegeben. Der Grundstückseigentümer wurde über die Auslegung des Verordnungsentwurfes informiert und zwecks Abgabe von Anregungen und Bedenken im Beteiligungsverfahren angeschrieben. Auch im Internet waren die Auslegungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist einsehbar.

 

Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren 15 Einwendungen mit Anregungen, Bedenken

und Hinweisen vorgebracht worden.

 

Beteiligte Personengruppen

Beteiligte Personengruppen / Organisation

Eingegangene Schreiben mit Anregungen und Bedenken

Eigentümer (1)

1

Naturschutzverbände (16)

0

Träger öffentlicher Belange (84)

13

Sonstige Einwender

1

Summe der Einwendungen

15

 

Die Einwendungen der betreffenden Behörden, Verbände, Firmen und Grundstückseigentümer wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange nach Möglichkeit berücksichtigt (Anlage 1).

 

 

Ergebnis

Der aus dem dargestellten Verfahren resultierende Verordnungstext (Anlage 2) und die dazu gehörende maßgebliche Karte im Maßstab 1:10.000 (Anlage 3) werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Beigefügt ist die Begründung zur Verordnung (Anlage 4). Der Verordnungstext und die maßgebliche Karte im Maßstab 1:10.000 werden anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Die maßgebliche Karte kann dann bei der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und der Gemeinde Klosterflecken Ebstorf und dem Landkreis Uelzen während der Dienststunden eingesehen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-uelzen.de > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung >Amtsblatt sowie unter Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald >Schutzgebiete > Naturschutzgebiete.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die Einwender über das Abwägungsergebnis unterrichtet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Bobenwald“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 2) zu beschließen. Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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