ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/309

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Landkreis Uelzen hat seit 2011 Räumlichkeiten der Hermann-Löns-Schule für die BBS II angemietet (48,27 % der Gesamtfläche). Im Gespräch vom 20.02.2018 hat die Hansestadt Uelzen zunächst Eigenbedarf der Grundschule für 3 Klassenräume sowie das Lehrerzimmer  spätestens zum Schuljahr 2019/2020 angemeldet. Zwischenzeitlich hat sich der Bedarf der Grundschule lt. kurzfristiger Mitteilung der Hansestadt um 2 weitere Klassenräume erhöht. Die Stadtverwaltung ist durch den städt. Schulausschuss beauftragt worden, ein entsprechendes Raumkonzept zu erarbeiten. Konkrete Ergebnisse sollen dort erst im Schulausschuss im September vorgestellt werden.

 

Eine Kündigung ist schriftlich noch nicht erfolgt. Da die Kündigungsfrist nur 6 Monate zum Schuljahresende beträgt, ist es erforderlich, die notwendigen Maßnahmen bereits zu diesem Zeitpunkt zu veranlassen.

 

Die Raumsituation der BBS II am Standort Esterholzer Straße ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt angespannt. Es ist nicht möglich, die bestehenden Bildungsgänge ohne Ersatz des jetzigen Raumbedarfs abzubilden. Es muss somit kurzfristig zusätzlicher Raum geschaffen werden.

 

Für das Gebäude Esterholzer Straße wäre ein Anbau von 4, bzw. 6 Klassenräumen relativ einfach zu erstellen. Aufgrund der von der Hansestadt kurzfristig mitgeteilten evtl. Erhöhung des Eigenbedarfes ist noch eine Absprache mit der Schule erforderlich, in welcher Form eine Verteilung auf die Gebäude sinnvoll und möglich ist.

 

Die Hansestadt hat mitgeteilt, dass aus dortiger Sicht ein Interesse daran bestehe, dass die Erzieherausbildung im dortigen Zweig verbleibe. Dieses wäre nur möglich, wenn lediglich 3 Unterrichtsräume und das Lehrerzimmer gekündigt würden.

 

Aufgrund der noch offenen Fragen (Zahl der abzugebenden Räume, Verteilung der Bildungsgänge) und der Tatsache, dass ein möglicher Anbau bereits zum Schuljahr 2019/2020 fertiggestellt sein muss, schlägt die Verwaltung vor, außerplanmäßige Ausgaben für die Planung zum Anbau von 6 zu ersetzenden Räumen im lfd. Haushaltsjahr vorzusehen.

 

Für die Varianten werden folgende voraussichtliche Kosten geschätzt:

 

 

 

  1. Variante – Anbau von 2 x 2 Klassenräumen direkt an den Gebäudebestand mit Nutzung des vorh. Flurs und einer Notausgangstreppe aus Stahl

Baukosten :                                                                                        580.000 €

Planungskosten (20 % der Baukosten):                                              120.000 €

Gesamtkosten                                                                                     700.000 €

Planungskosten (außerplanmäßig im HH-Jahr 2018)                          60.000 €

 

  1. Variante - Anbau von 2 x 3 Klassenräumen mit Ausbildung der Ecklösung incl. Treppenhaus

Baukosten :                                                                                          990.000 €

Planungskosten (20 % der Baukosten):                                              210.000 €

Gesamtkosten                                                                                   1.200.000 €

Planungskosten (außerplanmäßig im HH-Jahr 2018)                          110.000 €

 

Zur Deckung der außerplanmäßigen Kosten schlägt das Gebäudemanagement vor, Mittel, die für die BBS I, Wilhelm-Seedorf-Straße, in 2018 noch nicht benötigt werden, zu verwenden. Diese müssten für 2019 neu veranschlagt werden.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht absehbar, inwieweit der Standort Hermann-Löns-Schule für die BBS II zukünftig Bestand haben wird. Die Anbauvariante zum Ersatz der wegfallenden Räume kann den kurzfristig entstehenden Bedarf zumindest flächenmäßig auffangen und lässt die Möglichkeit weiterer möglicher Anbauten aus bauplanerischer Sicht offen. Zukünftig bestünde ggf. auch die Möglichkeit, Räumlichkeiten im Gebäude der BBS I zu nutzen, bzw. bei Neuplanungen zu berücksichtigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss die Planungskosten für einen Anbau an das Gebäude der BBS II/Esterholzer Straße in Höhe von 110.000 € als außerplanmäßige Ausgabe im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die Kosten von max. 1.090.000 € (je nach erforderlicher Variante) für die Baumaßnahme im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Haushalt 2019 aufzunehmen.

 

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