ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/310

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Notwendigkeit einer erheblichen Sanierung des Gebäudes in der Scharnhorststraße ist gegeben. Dies ist bereits seit längerer Zeit bekannt. Die Förderanträge zu einer zunächst durch das Gebäudemanagement geplanten Sanierung am Standort Scharnhorststr. sind abgelehnt worden. Daran anschließend ist in einem ersten Schritt der gesamte erforderliche Raumbedarf in Zusammenarbeit von Verwaltung und Schule festgestellt worden. Das Gebäudemanagement hat auf dieser Basis eine erste Planung vorgenommen, wie das schulische Raumkonzept verwirklicht werden könnte.

 

Zur Entscheidung für die weitere Planung im Umgang mit der baulichen Situation der BBS I stehen drei Varianten zur Disposition, deren jeweilige Kostendimension (siehe folgende Tabelle) vom Gebäudemanagement ermittelt worden ist.

 

Nr.

Titel

Kosten*

Bemerkungen

1.

Neubau an einem anderen Standort

ca. 34 Mio. €

Die Kosten für einen erforderlichen Kauf eines Grundstücks sind nicht berücksichtigt.

2.

Neubau im zukünftigen Berufsschulzentrum an der Wilhelm-Seedorf-Str.

ca. 25 Mio. €

 

3.

Sanierung am Standort Scharnhorststr.

ca. 25 Mio. €

Zzgl. nicht abschätzbarer Kosten für die Auslagerung der Werkstätten des Fachbereichs Ernährung und die Nutzung der Werkstätten KFZ und Metall während der Bauphase von ca. 2 Jahren.

* Rechnerischer Mittelwert der Kostenschätzung nach BGF (Bruttogrundrissfläche) und BRI (Bruttorauminhalt) bei mittlerem Baustandard

 

Der Neubau an einem anderen Standort verursacht daher die höchsten Kosten.

 

Zur genaueren Betrachtung stehen folglich noch Nr. 2. und 3., die bezogen auf die Kosten sehr nah beisammen liegen. Der Blick auf die Vorteile setzt die Variante 2 aus Sicht der Verwaltung in den Fokus, da hier die Vorteile klar überwiegen.

 

 

 

 

Vorteile der Variante 2.:

 

-          Der Unterricht kann während der Bauphase am Standort Scharnhorststr. ohne Einschränkungen weiter durchgeführt werden.

-          Ein Umzug der Schule wäre in einem zeitlich begrenzten Rahmen umsetzbar und planbar.

-          Die Störung des Unterrichts am Standort Wilhelm-Seedorf-Str. wird als annehmbar eingeschätzt, da nicht an der Gebäudesubstanz gebaut wird, sondern ein Anbau errichtet wird.

-          Die Schule würde an einem Standort zentralisiert werden können. Dies bedeutet für die Lehrer eine bessere Stundenplan-Organisation, da Wegestrecken unberücksichtigt bleiben könnten. Auch die Verwaltung wird effizienter arbeiten können.

-          Die mögliche Bildung eines Berufsschulzentrums gemeinsam mit der BBS II wäre zukünftig denkbar.

-          Eine Sporthalle auf dem Gelände wäre durch alle Schulen nutzbar und auch als Mehrzweckhalle planbar.

-     Den Kosten ist der Verkaufserlös aus dem Grundstück Scharnhorststr. gegenzurechnen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu empfehlen, die erforderlichen Mittel für die Planung der Variante 2 „Neubau im zukünftigen Berufsschulzentrum an der Wilhelm-Seedorf-Str.“ in 2019 und den entsprechenden Bau ab 2020 (mit VE in 2019 für 2020) zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig erhält das Gebäudemanagement den Auftrag für die detaillierte Planung der Variante 2 „Neubau im zukünftigen Berufsschulzentrum an der Wilhelm-Seedorf-Str.“.

 

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