Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.04.2018 auf Besetzung des Bewertungsgremiums Kreishausneubau zur Bewertung der Qualität der Angebote mit je einer Vertreterin/Vertreter aus jeder Fraktion
Das Bewertungsgremium zur Bewertung der Qualität der Angebote besteht nach Verständigung der Fraktionen in der Kreisausschusssitzung am 13.03.2018 aus folgenden 4 Personen:
Damit ist das Gremium fachlich besetzt. Herr Liestmann vertritt dabei die aus personal- und organisatorischer Sicht formulierten Funktionalitäten der Funktionalausschreibung und die anderen drei Mitglieder die baufachlichen Komponenten. Die Ergebnisse der fachlichen Bewertung werden in der „finalen“ Vergabevorlage für den Kreisausschuss nachvollziehbar dargelegt.
Mit Schreiben vom 10.04.2018 (siehe Anlage) beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Kreistag möge beschließen, dass das Bewertungsgremium auch mit je einem KTA aus jeder Fraktion besetzt wird.
Die Zuständigkeit des Kreistags ist kommunalrechtlich nicht gegeben und die Auffangkompetenz liegt beim Kreisausschuss. Dieser hat sich in seiner Sitzung am 08.05.2018 auf Basis der Vorlage 2018/294-1 mit der Frage beschäftigt und das obige Bewertungsgremium bestätigt. Bezüglich des Antrages hat der Kreisausschuss dem Kreistag Nichtbefassung empfohlen.
Der Kreistag beschließt, sich mangels Zuständigkeit mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zu befassen.