ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/331

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 f. Nds. AG SGB VIII i. V. m. § 71 Abs. 1 SGB VIII gehören dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Uelzen aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 01.11.2016 zehn stimmberechtigte Mitglieder an, davon sechs Kreistagsabgeordnete. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat im Jugendhilfeausschuss einen Sitz, für welchen bislang Herr KTA Martin Feller als stimmberechtigtes Mitglied und Herr KTA Markus Jordan als dessen Vertreter benannt sind.

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 30.05.2018 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mitgeteilt, dass sie eine Umbesetzung hinsichtlich des ihr zustehenden Sitzes wünscht. Mitglied des Jugendhilfeausschusses soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt Herr KTA Heiner Scholing und dessen Stellvertreter Herr KTA Martin Feller werden. 

 

Fraktionen und Gruppen können von ihnen benannte Ausschussmitglieder gem. § 71 Abs. 9 S. 3 1. Halbs. 1 Nr. 1 NKomVG aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen. Gemäß § 71 Abs. 9 S. 3 2. Halbs. i. V. m. Abs. 5 NKomVG stellt der Kreistag die (geänderte) Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag festzustellen, dass dem Jugendhilfeausschuss für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zukünftig Herr KTA Heiner Scholing als stimmberechtigtes Mitglied und Herr KTA Martin Feller als dessen Vertreter angehören. 

 

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Anlagen

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