ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/332

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 f. der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt des kommunalen Rechts „Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg“ (gAöR-GM) benennen die Träger unter Beachtung der Vorschrift des § 71 NKomVG neben ihren jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten jeweils zwei Mitglieder aus der Mitte ihres Hauptorgans. Auf Vorschlag ihres jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten kann an seine Stelle ein anderer Beschäftigter dieses Trägers als Mitglied benannt werden (§ 138 NKomVG). Auf Vorschlag von Landrat Dr. Blume als Hauptverwaltungsbeamtem des Landkreises Uelzen war an dessen Stelle bislang Bau- und Umweltdezernent LBD Frank Peters als Mitglied des Verwaltungsrates benannt. Dieser wird mit Ablauf des Monats Juni 2018 in den Ruhestand versetzt.

 

Landrat Dr. Blume schlägt vor, an seiner Stelle ab dem 01.07.2018 den Nachfolger von LBD Peters als Bau- und Umweltdezernent, Herrn BD Tobias Linke, als Mitglied des Verwaltungsrates der gAöR-GM zu benennen.

 

Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises im Verwaltungsrat der gAöR-GM werden gem. § 3 Abs. 2 NKomZG i. V. m. § 145 Abs. 7 NKomVG vom Kreistag bestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, entsprechend des Vorschlags von Landrat Dr. Blume an dessen Stelle ab dem 01.07.2018 den neuen Bau- und Umweltdezernenten des Landkreises Uelzen, Herrn BD Tobias Linke, als Mitglied des Verwaltungsrates der gemeinsamen kommunalen Anstalt des kommunalen Rechts „Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg“ (gAöR-GM) zu bestellen.  

 

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