ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/345

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 24.02.2015 wurde Herr Hans-Jürgen Cordes mit Wirkung vom 24.03.2015 bis zum 31.12.2018 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum 1. Stellvertretenden Kreisbrandmeister und zum Abschnittsleiter Nord ernannt.

 

Da Herr Cordes am 18.12.2018 sein 63. Lebensjahr vollendet, hätte nach damaliger Rechtslage, gemäß § 21 Abs. 3 i.V.m. § 20 Abs. 4 des Nieders. Brandschutzgesetzes (NbrandSchG alte Fassung) seine Amtszeit als 1. Stellvertretender Kreisbrandmeister und Abschnittsleiter Nord mit Ablauf des 31.12.2018 geendet.

 

Aus diesem Grund wurde damals entschieden, Herrn Cordes nicht für die Dauer von sechs Jahren, sondern in beiden Fällen nur bis zum 31.12.2018 zum Ehrenbeamten des Landkreises zu ernennen.

 

Mit der Änderung des NBrandSchG (aktuell Fassung vom 16.05.2018) wurde auch die Altersgrenze für Führungskräfte angehoben. Nach § 21 Abs. 3 i.V.m. § 20 Abs. 4 NbrandSchG beträgt sie nunmehr 67 Jahre.

 

Herr Cordes wurde in der Dienstversammlung am 24.01.2015 durch die Gemeinde- und Ortsbrandmeister ohne Befristung für die Ernennung vorgeschlagen.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG, der auch für die ehrenamtlichen Führungskräfte der Kreisfeuerwehr anzuwenden ist, erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren.

 

Die reguläre Dienstzeit läuft bis zum 23.03.2021. Aus diesem Grund ist in beiden Fällen die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis bis zum diesem Zeitpunkt nachzuholen.

 

Herr Cordes erklärt sich bereit, das Amt anzunehmen.

 

Der Regierungsbrandmeister hat der Ernennung bereits 2015 zugestimt

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Herr Hans-Jürgen Cordes wird mit Wirkung vom 01.01.2019 bis zum 23.03.2021 unter

   Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum 1. Stellvertertenden Kreisbrandmeister zu

   ernennen.

 

2. Herrn Hans-Jürgen Cordes mit Wirkung vom 01.01.2019 bis zum 23.03.2021 unter

    Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Abschnittsleiter Nord zu ernennen.

 

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