ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/390

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Entwurf des 16. Kindertagesstättenbedarfsplanes für die Jahre 2018 bis 2021 wurde allen Gemeinden sowie den Trägern von Kindertagesstätten im Landkreis Uelzen zwecks Stellungnahme zugesandt.

 

Die erforderlichen Änderungen aufgrund von eingegangenen Stellungnahmen, aktualisierte Informationen aus der letzten Jugendhilfeausschusssitzung, aber auch durch Pressemitteilungen, sind in den Bedarfsplan und die Zusammenfassung eingearbeitet wurden. Damit der Kindertagesstättenbedarfsplan nicht an Aktualität verliert, wurden die Änderungen, die nachdem Stichtag 01.03.2018 umgesetzt und geplant wurden, im Plan angepasst.

 

Die Bedarfsberechnung für den Kindertagesstättenbedarfsplan, die das vorhandene Angebot an Plätzen sowie den entsprechenden Bedarf in diesen Einrichtungen für die nächsten drei Jahre feststellt, beruht auf den tatsächlich gemeldeten Geburtenzahlen je Gemeinde. Diese wurden hier in Relation zu der im Kita-Jahr 2018/2019 ermittelten Bedarfsquote für die jeweiligen Jahrgänge und Gemeinden gesetzt.

 

Für die noch nicht geborenen Kinder der Altersgruppe der 0 bis unter 3-jährigen mussten Durchschnittswerte aus den Geburtenzahlen der Vorjahre gebildet und mit der erwarteten Geburtenentwicklungen in Zusammenhang gebracht werden.

 

Auch diese Zahlen der Krippenkinder wurden in Relation zu der im Vorjahr ermittelten Bedarfsquote der 0 bis 3-jährigen gesetzt und mit dem vorhandenen Platzangebot abgeglichen, um darüber einen möglichen Bedarf an Krippenplätzen vor Ort zu verdeutlichen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, dem Kreisausschuss zu empfehlen, den Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Uelzen für die Kindergartenjahre  2017/2018 bis 2020/2021 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes zu beschließen.

 

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Anlagen

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