ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/394

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist in den zurückliegenden Monaten insbesondere im Zusammenhang mit dem spürbaren Rückgang der Insekten thematisiert worden.

 

Im Juli 2018 hat das Umweltministerium dieses Thema aufgegriffen und in seinem Schreiben an die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte darauf hingewiesen, dass der Insektenschutz auch in den Städten und Dörfern und der „normalen“ Feldflur umgesetzt werden muss, um den dramatischen Rückgang zu stoppen (vgl. Anlage 2).

 

Mit E-Mail vom 30.07.2018 (vgl. Anlage 1) greift die SPD-Fraktion dieses Thema auf und beantragt

 

  1. ein Förderprogramm für die Anlage von Blühstreifen, Streuobstwiesen und anderen insektenfreundlichen Flächen für Kommunen, Vereine und Verbände, für das im Haushalt 2019 mindestens 50.000 Euro im Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt und mögliche weitere Förderungen geprüft werden,

 

  1. kreiseigene Wegraine entsprechend dem Wegeseitenraumkonzept des Landkreises zu pflegen und die Kommunen zu überzeugen und darin zu unterstützen, dies ebenfalls zu tun,

 

  1. die Verwaltung zu beauftragen neben diesen Maßnahmen weitere Maßnahmen, in Anlehnung an das Aktionsprogramm Insektenschutz des BMU, zu prüfen und zeitnah vorzulegen.


Im Landkreis Uelzen ist durch die Erarbeitung einer Broschüre zur Pflege von gemeindeeigenen Wegrainen bereits 2004 eine Grundlage geschaffen worden, um Beispiele und Anleitungen für Krautsäume zu geben, die vielen Tier- und Pflanzenarten Nahrungsangebote und einen Lebensraum geben können. Ergänzt worden sind diese Informationen zwischenzeitlich durch Broschüren zu einheimischen Gehölzen, Hecken in der Landschaft, dem Schutz von Bäumen und anderen Naturschutz-Themen.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass diese Informationen ohne eine zusätzliche Beratung kaum angenommen werden und eine finanzielle Unterstützung zusätzliche Anreize schaffen kann.

 

Für die beantragten Maßnahmen bietet es sich an, dass der Landkreis die in der Gründung befindliche Naturschutzstiftung nutzt: Deren Zweck soll unter anderem darin bestehen, eigene Maßnahmen zur Pflege von Natur und Landschaft sowie zum Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten zu ergreifen und solche Maßnahmen Dritter zu fördern. Die beantragten Maßnahmen entsprechen diesem Stiftungszweck und können auch gut dazu dienen, die Naturschutzstiftung im Landkreis Uelzen bekannt zu machen.

 

Damit die in Gründung befindliche Naturschutzstiftung diese Aufgabe wahrnehmen kann, wäre die Berücksichtigung der Mittelanmeldung in Höhe von 50.000 € bereits im Rahmen der jetzigen Haushaltsberatung des Landkreises notwendig. Die beantragten 50.000 € sollten dazu während der Haushaltsfortschreibung eingestellt werden, jedoch versehen mit einem Sperrvermerk zugunsten des Kreisausschusses. Dies gibt der Politik die Möglichkeit, 2019 die Mittel entsprechend dem beantragten Zweck – dann vermutlich über und durch die Stiftung - einsetzen zu können.

 

Das Land hat mitgeteilt, dass das niedersächsische Umweltministerium einen landesweiten Informationsaustausch zu Umsetzungskonzepten und Erfahrungen bei der Projektumsetzung zur Entwicklung vielfältiger Wegraine koordinieren und ausgewählte Beispiele zusammen mit Empfehlungen auf seinen Internetseiten zur Verfügung stellen wird. Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung, die für 2019 anvisiert ist, bereits erste Erfahrungen anderer Kommunen vorliegen werden, die von vom Landkreis / der Naturschutzstiftung im Sinne der beantragten Maßnahmen  aufgegriffen und genutzt werden können.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, in den Haushaltsentwurf 2019 50.000 Euro mit einem Sperrvermerk (zugunsten des Kreisausschusses) einzustellen, um ein noch zu erarbeitendes „Kommunales Aktionsprogramm Insekten- und Naturschutz“ (dann gegebenenfalls durch die noch zu gründende Naturschutzstiftung) umzusetzen.

 

 

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Anlagen

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