ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage-AWB - VO/2018/406

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 5 Niedersächsisches Abfallgesetz (NabfG) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen. Das Abfallwirtschaftskonzept ist gemäß § 5 NabfG für mindestens fünf Jahre im Voraus zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

Am 26.06.2018 hat der Kreistag den Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Uelzen 2018-2023 angenommen und das Beteiligungsverfahren eingeleitet (VO/2018/320). In der Zeit vom 08.08.2018 bis 22.08.2018 wurde der Entwurf beim Abfallwirtschaftsbetrieb öffentlich ausgelegt und auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebes eingestellt. Ferner wurden die Träger öffentlicher Belange schriftlich um Stellungnahme gebeten.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben sechs Träger öffentlicher Belange und eine Privatperson Anregungen, Bedenken und redaktionelle Hinweise zum Abfallwirtschaftskonzept geäußert. Die Anregungen und Bedenken sind in dem in der Anlage beigefügten Bericht über das Beteiligungsverfahren zusammengefasst.

Nach Prüfung wurden einige Anregungen und Bedenken inhaltlich in den Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes eingearbeitet. Die vorgenommenen Änderungen können der beigefügten Anlage entnommen werden.

 

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens kann das in Anlage beigefügte Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Uelzen 2018-2023 beschlossen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, das Abfallwirtschaftskonzept Landkreis Uelzen 2018-2023 zu beschließen. 

 

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Anlagen

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