Die Kreistagsabgeordnete Gudrun Klippe hat gegenüber dem Landrat schriftlich erklärt, dass sie auf ihr Kreistagsmandat verzichtet.
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Kreistag für Kreistagsabgeordnete durch Verzicht, der dem Landrat schriftlich zu erklären ist und nicht widerrufen werden kann. Gem. § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Kreistag zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob eine der Voraussetzungen für die Beendigung der Mitgliedschaft im Kreistag vorliegt.
Der Unterzeichner hat als Kreiswahlleiter gem. § 44 Abs. 6 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWK) festgestellt, dass der Sitz gem. § 44 Abs. 1 i.V. mit § 38 Abs. 2 NKWG auf Frau Victoria Koke übergeht.
Durch den Verzicht von KTA Gudrun Klippe auf ihr Mandat rückt Frau Victoria Koke als Ersatzperson nach und erwirbt damit einen Sitz im Kreistag. Nach § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft im Falle des Nachrückens als Ersatzperson frühestens mit der Feststellung des Verlustes durch den Kreistag nach § 52 Abs. 2 NKomVG.
Durch den Verzicht auf das Mandat sind durch die Fraktion Bündnis90/Die Grünen folgende Gremien nach- bzw. umzubesetzen:
- Kultur- und Sportausschuss (Ausschussvorsitz) KTA Heinrich Scholing
- Wirtschaftsförderungsausschuss KTA Victoria Koke
- Sparkassenzweckverband Ue./Lü.-Dan.
- Verbandsversammlung KTA Victoria Koke - Jugendhilfeausschuss KTA Victoria Koke