Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 01.12.2018 einen Antrag auf Änderung der Schulbezirkssatzung gestellt. Dieser wurde vom Kreistag am 18.12.2018 in den Schulausschuss zur Beratung verwiesen.
Der Antrag ist dahingehend formuliert, dass der Schulbezirk der KGS Bad Bevensen auch die Gemeinden der ehemaligen Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf mit dem Klosterflecken Ebstorf sowie den Gemeinden Hanstedt, Natendorf, Schwienau und Wriedel umfassen solle und damit auf den gesamten Bereich der fusionierten Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf ausgeweitet werde.
Zur Begründung wird auf ein Anschreiben des Gemeindeelternrates an den Samtgemeindebürgermeister der SG Bevensen-Ebstorf vom 27.11.2018 verwiesen. Danach führe die Tatsache, dass die Schulbezirkssatzung nach der Fusion der Samtgemeinden nicht angepasst wurde zu einer Ungleichbehandlung der Eltern, die einem erfolgreichen Zusammenwachsen der Gemeindeteile nachhaltig entgegen wirke.
Das Niedersächsische Schulgesetzt räumt den Schulträgern in § 63 Abs. 2 die Möglichkeit ein, durch Schulbezirke Schülerströme effektiv und rechtswirksam zu steuern. Dieses ist in Form der Schulbezirkssatzung vom 18.03.2014 geschehen. Die Einteilung der Schulbezirke ist nach pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmen. Dabei finden z.B. Schülerzahlen, Kapazitäten, Gebäudebestand und zumutbare Schulwege Berücksichtigung. Einzelne Ortsteile können ebenfalls betrachtet werden.
Jede Festlegung eines Schulbezirkes führt zur Einschränkung des Wahlrechts, nicht nur innerhalb von Samtgemeinden. Auch das Gebiet der Hansestadt Uelzen ist in zwei Schulbezirke aufgeteilt.
Die vom Schulausschuss eingerichtete Steuerungsgruppe „Regionale Schulentwicklung“ betrachtet zurzeit die Schulentwicklung im Landkreis. Maßnahmen, wie z.B. die Veränderungen von Schulbezirken werden für mögliche Entwicklungen mit zu Bedenken sein. Eine vorgezogene, isolierte Betrachtung von Samtgemeindegrenzen sollte zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen.