ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/099

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Entwurf des 17. Kindertagesstättenbedarfsplanes für die Jahre 2019 bis 2022 wurde allen Gemeinden sowie den Trägern von Kindertagesstätten im Landkreis Uelzen zwecks Stellungnahme zugesandt.

 

Die erforderlichen Änderungen aufgrund von eingegangenen Stellungnahmen sowie Informationen aus dem letzten Jugendhilfeausschuss wurden in den Kindertagesstättenbedarfsplan und in die Zusammenfassung eingearbeitet. Damit der Kindertagesstättenbedarfsplan nicht an Aktualität verliert, wurden die Änderungen, die nach dem Stichtag 01.03.2019 umgesetzt und geplant wurden, im Plan angepasst bzw. mit einbezogen. Es haben sich Änderungen auf den Seiten 8, 11, 32 und 36 im Hauptdokument ergeben. In der Zusammenfassung finden Sie Änderungen auf den Seiten 7, 8, 10 und 25.

 

Die Bedarfsberechnung für den Kindertagesstättenbedarfsplan, die das vorhandene Angebot an Plätzen sowie den entsprechenden Bedarf in diesen Einrichtungen für die nächsten drei Jahre feststellt, beruht auf den tatsächlich gemeldeten Geburtenzahlen je Gemeinde. Diese wurden hier in Relation zu der im Kita-Jahr 2019/2020 ermittelten Bedarfsquote für die jeweiligen Jahrgänge und Gemeinden gesetzt.

 

Für die noch nicht geborenen Kinder der Altersgruppe der 0 bis unter 3-jährigen mussten Durchschnittswerte aus den Geburtenzahlen der Vorjahre gebildet und mit der erwarteten Geburtenentwicklungen in Zusammenhang gebracht werden.

 

Auch diese Zahlen der Krippenkinder wurden in Relation zu der im Vorjahr ermittelten Bedarfsquote der 0 bis 3-jährigen gesetzt und mit dem vorhandenen Platzangebot abgeglichen, um darüber einen möglichen Bedarf an Krippenplätzen vor Ort zu verdeutlichen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, dem Kreisausschuss zu empfehlen, den Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Uelzen für die Kindergartenjahre 2018/2019 bis 2021/2022 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes zu beschließen

 

 

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Anlagen

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