ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/121

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat unter dem 03.09.2019 den als Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt, der Kreistag möge der Verwaltung das operative Ziel setzen, ab dem Jahr 2020 in der Tierschutzüberwachung jährlich in mindestens in 20% der Einrichtungen nach § 16 Absatz 1 Ziffern 1-8 TierSchG Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und diese Kontrollen nach den Kriterien einer Risikoeinstufung zu planen.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse und Beiräte des Landkreises Uelzen entscheidet der Kreistag darüber, welchem Ausschuss der Antrag, der in die Tagesordnung aufgenommen worden ist, zur Vorbereitung überwiesen werden soll. 

 

Da zu erreichende Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung im Haushalt bestimmt werden (§ 4 Abs. 7 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung - KomHKVO -), bietet sich eine Überweisung des Antrags zur Vorbereitung in den Haushalts- und Finanzschuss an. 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Operatives Ziel Tierschutzüberwachung" zur Vorbereitung in den Haushalts- und Finanzschuss zu überweisen.

 

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Anlagen

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