ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/125

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die SPD-Fraktion hat den als Anlage 1 beigefügten Antrag „Offenes Klimaschutzbuch 2022 Antrag Nr. 8: Tempolimits auf Kreisstraßen mit einer Breite von weniger 5,5 m auf 80 km/h“ gestellt, wonach der Kreistag beschließen möge, dass der Landkreis Uelzen mittels verkehrsbehördlicher Anordnungen die Höchstgeschwindigkeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Uelzen, die eine Breite von weniger als 5,5 m haben, auf 80 km/h zu begrenzen.

 

Der Kreisausschuss hat entsprechend § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag in seiner Sitzung am 20.08.2019 entschieden, den Antrag der SPD-Fraktion dem Kreisausschuss zur Vorbereitung zuzuweisen.

 

Der Landkreis Uelzen führt als untere Verkehrsbehörde im Verkehrsbereich bundesrechtliche Regelungen aus. Damit ist er an die bundesrechtlichen Vorschriften und Vorgaben und entsprechenden landesrechtlichen Erlasse gebunden. § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält grundlegende Regelungen zu Geschwindigkeiten, so auch in Abs. 3 Nr. 2 c) zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h für PKW und sonstige Kfz mit einer Gesamtmasse bis 3,5 t. Eine grundsätzliche davon abweichende Regelung kann nur durch den Bund erfolgen.

 

Verkehrsbehördliche Regelungen können sich daher nur auf den Einzelfall beziehen. Rechtsgrundlage für die Anordnung von Tempo 80 auf Landstraßen mit einer Breite von weniger als 5,50 m aus Klimaschutzgründen könnte daher nur § 45 StVO sein. Diese Vorschrift sieht allerdings allgemeine Belange des Klimaschutzes nicht als Grund für eine Beschränkung des fließenden Verkehrs durch ein Tempolimit vor.

 

Die grundsätzliche Regelung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen liegt demnach nicht im Zuständigkeitsbereich des Landkreises. Für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Einzelfall aus Klimaschutzgründen fehlt die Rechtsgrundlage.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion „Tempolimits auf Kreisstraßen mit einer Breite von weniger 5,5 m auf 80 km/h“ (Antrag Nr. 8 Offenes Klimaschutzbuch) nicht zu befassen.

 

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