ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/142-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Antrag vom 19.09.2019 hat die AfD Kreisverband Uelzen den Stopp der Errichtung weiterer Windkraftanlagen (WKA) im Landkreis Uelzen gefordert. Begründet wird dies im Wesentlichen mit von den Anlagen ausgehenden Gefahren für die Umwelt (Insekten, Avifauna) sowie Betriebsgefahren (siehe Antrag).

Der Zulässigkeitsrahmen für die Errichtung und den Betrieb von WKA wird durch die geltenden Gesetze vorgegeben und unterliegt insoweit nicht der behördlichen Einflussnahme. Bei Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen besteht ein Genehmigungsanspruch nach § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Eine Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erfolgt im jeweiligen Zulassungsverfahren sowie auch im Rahmen der Anlagenüberwachung. Die wesentlichen rechtlichen Vorgaben sind in dem Gemeinsamen Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU), des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS), des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) sowie des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) vom 24.02.2016 - MU-52-29211/1/300 – (VORIS 28010) – (Windenergieerlass) zusammenfassend dargestellt. Dieser wurde für die Planung und Genehmigung von WKA an Land in Niedersachsen verbindlich eingeführt und im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 7/2016 veröffentlicht.

Die Prüfung der Genehmigungsanträge für WKA wird gemäß o.g. Vorgaben durchgeführt. Dabei werden u.a. auch Umweltbelange sowie etwaige Betriebsgefahren im jeweiligen Einzelfall geprüft.

Schadensereignisse wie die hier angeführten Rotorblattabbrüche bei Wriedel werden im Rahmen der Anlagenüberwachung behördlich aufgearbeitet. Dabei gewonnene Erkenntnisse finden üblicherweise Niederschlag in der Anordnung von einzelfallbezogenen Auflagen und Nebenbestimmungen.

 

Am 26.02.2020 hat der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau über den eingereichten Antrag beraten. Der Antrag wurde von KTA Kohlmeyer in der Folge zurückgezogen.   

 

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Beschlussvorschlag

entfällt.

 

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Anlagen

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