ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/2020/017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das FFH-Teilgebiet "Obere Ilmenau" soll als Landschaftsschutzgebiet (LSG) gesichert werden. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) hat bereits stattgefunden. Die Hinweise aus den Einwendungen werden geprüft und der Verordnungsentwurf, der Entwurf der Begründung zur Verordnung und die Karte zum Schutzgebiet bei der Überarbeitung - soweit begründet - geändert.

 

Grundzüge des Verfahrensablaufs

Das gesetzlich vorgegebene Beteiligungsverfahren ist in § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geregelt. Demnach ist vor dem Erlass der LSG-Verordnung eine öffentliche Auslegung von mindestens einem Monat durchzuführen und jedermann die Gelegenheit zu geben, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Weiterhin ist den betroffenen Gemeinden sowie den sonst betroffenen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Anhand der TöB-Stellungnahmen und der Einwendungen wird die ausgelegte Entwurfsfassung (Verordnung, Begründung, Karte) im Weiteren überarbeitet. Für die Kreisverwaltung sind diese Hinweise sehr wichtig, da es nicht möglich ist, die Belange aller Betroffenen vorab zu kennen und angemessen beurteilen zu können (im FFH-Teilgebiet "Obere Ilmenau" sind es über 500 Privateigentümer). Insofern stellt der ausgelegte Verordnungsentwurf nicht bereits eine finale Version dar, wie auch anhand der Begrifflichkeit deutlich wird. Das Beteiligungsverfahren ist explizit dafür gedacht, dass Kritik, Bedenken und Anregungen aufgenommen und erforderlichenfalls fachgerecht gegeneinander abgewogen werden können.

 

 

Chronologie des Verfahrens zur Sicherung des FFH-Teilgebiets "Obere Ilmenau"

März - Mai 2019

Vorabbeteiligung auf Grundlage eines Vorentwurfs der Verordnung

03.06.2019

Infoveranstaltung zum Sicherungsverfahren (Bad Bevensen)

17.06. - 18.8.2019

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Interessen-vertretungen

24.06.2019

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

01.07.–19.09.2019

öffentliche Auslegung und Entgegennahme der Einwendungen

19.09.-31.10.2019

Verlängerung der öfftl. Auslegung und Einwendungsfrist

05.09.2019

zusätzliche Infoveranstaltung bzgl. Wald-/Forstregelungen

 

3 zusätzliche öffentliche Infoveranstaltungen (Vortrag und Fragerunde)

25.09.2019

Uelzen

30.09.2019

Bad Bevensen

23.10.2019

Bienenbüttel

 

Zeitplanung zum weiteren Verfahrensgang

laufend Bearbeitung der Stellungnahmen und Einwendungen sowie Erstellung der finalen Verordnung (Text, Karte, Begründung)

 

geplante Beratungsfolge der Beschlussvorlage

02.06.2020

Umweltausschuss

30.06.2020

Kreisausschuss

07.07.2020

Kreistag

 

Aufteilung der Schutzgebietsverfahren

Der aktuelle Entwurf der Verordnung (VO) zum LSG "Ilmenautal" sieht die Einteilung in einen Kernbereich, welcher das FFH-Teilgebiet umfasst, und ein "übriges LSG" vor. Das "übrige LSG" (Teil 3 der VO) setzt sich dabei aus den Flächen bereits langjährig existierender Schutzgebiete (LSG "Ilmenautal" und LSG "Unteres Gerdautal", Alt-LSG) zusammen. Die bestehenden Regelungen (betreffend Gebietsabgrenzung und naturschutzfachliche Beschränkungen) wurden im "übrigen LSG" inhaltlich nicht verändert. Grundsätzlich bedarf aber auch das "übrige LSG" einer Aktualisierung und Harmonisierung mit dem Kernbereich.

Im Sinne der Vorgangseffizienz werden die Sicherung des FFH-Gebietes und die Harmonisierung der Alt-LSG-Verordnungen im Weiteren in zwei getrennten Schritten fortgesetzt. Die Sicherung des FFH-Gebietes als LSG hat dabei Vorrang und soll im laufenden Verfahren beendet werden. Die Aufteilung in zwei Bereiche entfällt damit. Die bestehenden Alt-LSG-Verordnungen werden dazu im Gebiet des neuen LSG aufgehoben (siehe Anlage 1). Dieser Ablauf ist bereits aus anderen Gebieten ("Mittleres Gerdautal" und "Obere Gerdau mit Ellendorfer Moor") bekannt und praxiserprobt.

Die Einwendungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der TöBs, die sich auf die Flächen des "übrigen LSG" beziehen, werden zu einem späteren Zeitpunkt bei der Aktualisierung und Harmonisierung der Alt-LSG wieder aufgegriffen.

 

 

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Anlagen

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