Abfallbilanz 2019
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß Niedersächsischem Abfalllgesetz (NabfG) verpflichtet, jährlich eine Abfallbilanz aufzustellen und öffentlich bekannt zu machen.