ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/2020/120

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Landkreis Uelzen plant in den Jahren 2020 bis Ende 2021 die Projektierung und Installation einer Amphibienleiteinrichtung mit Querungstunneln im Straßenkörper der Kreisstraße 45 südlich von Oetzendorf im Landschaftsschutzgebiet Kammmolch-Biotop bei Oetzendorf. Das Landschaftsschutzgebiet ist identisch mit dem 108 ha großen FFH-Gebiet 262 Kammmolch-Biotop Mührgehege/Oetzendorf“, das seit dem 15.04.2019 als Landschaftsschutzgebiet „Kammmolch-Biotop bei Oetzendorf rechtlich gesichert ist.

 

Der Bewilligung von Fördermitteln für die Errichtung einer dauerhaften Querungshilfe über die mittig durch das LSG verlaufende Kreisstraße 45 gingen verschiedene behördliche Maßnahmen und Planungsansätze voraus, die letztendlich zur Planung einer ALE geführt haben:

 

1998-2012  Betreuung eines Amphibienschutzzauns durch die BUND-Ortsgruppe Bad Bevensen (aus Altersgründen aufgegeben, Ø 4.300 wandernde Tiere pro Jahr über die Straße K 45 zu den Laichgewässern getragen)

seit 2012  nächtliche Straßensperrung abhängig von der Witterung ab dem 15.01. bis zum 15.04. durch mobile Schranken. Die Sperrung wird durch zwei ehrenamtliche NABU-Mitglieder und Mitarbeiter der UNB aufgebaut. Trotz stichprobenweiser Überwachung durch die Polizei Uelzen wurde die Sperrung wiederholt umfahren oder manipuliert.

seit 2016 Betreuung der Straßensperrung durch Ehrenamtliche zunehmend schwieriger,

 Haushaltsmittel für Vergabe an Sicherheitsfirma eingestellt.

2016 Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung in Oetzendorf durch den LK Uelzen

 mit Präsentation einer Variante „Rückbau der K 45 zwischen Oetzendorf und

 Masendorf als landwirtschaftlichen Weg“ im Rahmen der Planung der BAB 39

 als Kompensationsmaßnahme.

2017  Ablehnung des Rückbaus durch die Gemeinden und Beantragung von finanziellen Mitteln zur Errichtung eines Amphibienleitsystems mit 4-5 Tunneln.

 

Im Rahmen der Erstellung der Natura 2000-Maßnahmenplanung und Identifizierung der notwendigen Erhaltungsmaßnamen stellt die geplante Maßnahme die zentrale Managementmaßnahme für das gesamte FFH-Gebiet 262 dar. Der LK Uelzen hat in 2017 eine Aktualisierung der Amphibien-Basiserfassung aus 2005/2006 durch den früher bereits im Auftrag der NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim vor Ort tätigen Amphibien-Sachverständigen Herrn Christian Fischer erstellen lassen. Bereits 2005 hatte der Sachverständige Herr Fischer gutachterlich auf die sehr dringende fachliche Erfordernis einer Vermeidung von Straßenverkehrsopfern durch die Kreisstraße 45 sowie die möglicherweise größte in Deutschland vorkommende Laichgesellschaft des Grasfrosches hingewiesen.

 

Im November 2018 hat die Untere Naturschutzbehörde daher einen Förderantrag über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung des niedersächsischen Natur- und Kulturerbes sowie für die Sicherung der biologischen Vielfalt (Richtlinie „Landschaftswerte“)“ gestellt, um finanzielle Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Niedersachsen, Programmgebiet Übergangsregion in der Förderperiode 2014 – 2020 für die ALE einzuwerben.

Diesem Antrag wurde am 18.Juli 2019 mit einer Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung in der Höhe von 222.900,00 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss über die NBank stattgegeben.

Diese Summe entspricht einem Fördersatz von 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 297.200,00 €, davon sind EFRE-Mittel: 178.320,00 €, Landesmittel: 44.580,00 € und Eigenmittel: 74.300,00. Die Eigenmittel des Landkreises Uelzen wurden in der Haushaltsberatung für das Jahr 2020 beraten und in den Haushalt 2020 aufgenommen. Der Bewilligungszeitraum begann am 22.07.2019 und endet am 31.12.2021.

 

Das Projekt soll in folgenden Schritten umgesetzt werden:

 

1. Phase: Wanderungsanalyse zur Bestimmung der geeigneten Lage der Leiteinrichtung und Querungen (März – April 2020) und fachliche Projektierung von Art und Umfang stationärer Leitanlagen und Querungshilfen aufgrund der Fangergebnisse und der örtlichen Gelände-/Straßensituation

2. Phase: Erstellung Ausführungsplanung, Einholen der erforderlichen Genehmigungen und Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses für die Vergabe der Beschaffung und Bauausführung (Mai-Juni 2020)

3. Phase: Vergabeverfahren Bauausführung und Umweltbaubegleitung (UBB) (Juli – Dezember 2020)

4. Phase: Bauausführung mit Umweltbaubegleitung nach der Brut- und Setzzeit (Juli – Oktober 2021)

5. Phase: Gestaltung und Errichtung einer Infotafel zur Funktion der ALE und der Wanderung von Amphibien (Oktober 2021)

Die Projektphase 1 wurde am 16.12.2019 beauftragt und ist bereits (fast) abgeschlossen. Auftragnehmer ist die Firma Amphi Consult Germany. Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. Die Projektphase 2 wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Phase 1 vergeben werden. Die Leistungsphasen 3 – 5 werden auf der Grundlage eines durch einen Bauingienieur noch zu erarbeiteten LV´s vergeben (Vergabeverfahren geplant in 2020, Bauausführung geplant in 2021).

 

Das Ziel der Wanderungsanalyse war es, eine umfassende Erhebung über die Migrationsbewegungen der Amphibien entlang der K45 durchzuführen und daraus eine fachliche Bewertung bezüglich der Erforderlichkeit stationärer Amphibienleitanlagen und Querungshilfen an der K45 abzuleiten.

Dafür wurde ein temporärer Amphibienfangzaun mit einer Länge von 912 m in der Zeit vom 04.02.2020 bis zum 11.04.2020 ausgestattet mit 184 Fangeimern errichtet.

Insgesamt wurden 5602 Amphibien erfasst. Dabei waren die Arten Kammmolch mit 1389 Individuen, die Art Teichmolch mit 1582 Individuen und die Art Erdkröte mit 1463 Individuen am häufigsten vertreten.

Es konnte festgestellt werden, dass die Migrationsaktivitäten der Amphibienarten entlang der Strecke unterschiedlich hoch sind. Daher wird vorgeschlagen, die Leitanlage in drei Sektionen unterschiedlicher Priorität und Relevanz zu unterteilen:

 

1) Nordabschnitt: vom Ortsausgang Oetzendorf bis zum Straßenkilometer 2,85. Dieser ist hauptsächlich für die Wanderung von Erdkröten und Wasserfröschen relevant, die anderen Arten queren hier nur in geringem Maße.

 

2) Mittelabschnitt: von Straßenkilometer 2,85 bis zum Straßenkilometer 2,45. Hier queren alle Arten: Schwerpunktraum für Braunfrösche und Molche (insbes. Kammmolch und Moorfrosch). Dieser Abschnitt hat die höchste Priorität und sollte unter allen Umständen realisiert werden.

 

3) Südabschnitt: von Straßenkilometer 2,45 bis ca. 30 m über den Straßenkilometer 2,2 hinaus. Dieser Abschnitt wurde auch von allen Arten gequert, jedoch in einer weit geringeren Häufigkeit als der Nord- und Mittelabschnitt.

 

Übersichtskarte: Aufteilung der Amphibienleiteinrichtung an der K 45 in Abschnitte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Umfang erforderlicher Einzelelemente und Maßnahmen sowie die Kostenschätzung der Gesamtanlage wurde wie folgt abgeleitet:

Es wurden Gesamtkosten von 546.443,00 € als Netto-Einbaupreis geschätzt, wobei eventuell erforderlich werdender Grunderwerb von privaten Flächen zum jetzigen Planungsstand noch nicht berücksichtigt werden konnte.

Zu den einzelnen Abschnitten wurde jeweils ein separates Maßnahmenblatt mit Kostenschätzung erstellt.

Der Nordsektor geht vom Ortsausgang Oetzendorf bis zum Straßenkilometer 2,85 (siehe Abb. 14). Dieser ist hauptsächlich für die Wanderung von Erdkröten, Grasfröschen und Wasserfröschen relevant, die anderen Arten queren hier nur in geringem Maße. Dieser Sektor hat aufgrund der sehr individuenreichen Erdkrötenwanderung die zweithöchste Priorität für Amphibienleitanlagen. Die Tunnelabstände haben im Norden einen Abstand von

50 m und werden nach Süden im Bereich des höchsten Erdkrötenaufkommens auf 30 m reduziert. Zur etwaigen Anzahl von benötigten Doppelwänden kann zu diesem Planungsstand keine definitive Aussage getroffen werden. Es wird daher eine maximale Anzahl an Doppelwandelementen aufgrund der Bereiche mit dichtem Baumbestand veranschlagt. Diese kann sich jedoch, da die Tunnelpositionen geringfügig verändert werden können, verringern.

Die Kostenschätzung für den Nordabschnitt beläuft sich auf 133.662,00 €.

 

Der Mittelabschnitt verläuft von Straßenkilometer 2,85 bis zum Straßenkilometer 2,45.Hier queren alle Arten, Schwerpunktraum für Braunfrösche und Molche (insbes. Kammmolch und Moorfrosch). Dieser Abschnitt hat die höchste Priorität und sollte unter allen Umständen realisiert werden. Dieser Teilbereich weist sehr hohe Abundanzen aller Amphibien auf. Insbesondere die FFH-Anhang II-Art Kammmolch und Anhang IV-Arten Moorfrosch und Springfrosch konzentrieren sich in diesem Abschnitt. Es werden hier 13 Tunnel im Abstand von 30 m geplant.

Die Kostenschätzung für den Mittelabschnitt beläuft sich auf 266.959,00 €.

 

Der Südabschnitt geht von Straßenkilometer 2,45 bis ca. 30 m über den Straßenkilometer 2,2 hinaus Hier queren allen Arten, jedoch in einer weit geringeren Frequentierung als im Nord- und Mittelabschnitt. Hier wurde aufgrund der geringeren Querungsaktivität der Tunnelabstand auf 70 m erhöht.

Die Kostenschätzung für den Südabschnitt beläuft sich auf 146.618,00 €.

 

Bei den geschätzten Kosten handelt es sich um den Netto-Einbaupreis, das bedeutet, dass weitere Planungskosten für Erstellung des Leistungsverzeichnisses, Ausschreibung und Ausführungsplanung, Kosten für die Umweltbaubegleitung (UBB), eventuelle Kosten für Grunderwerb von privaten Flächen sowie Steuern hier noch unberücksichtigt sind.

 

Die bewilligte Zuwendung in Höhe von 222.900,00 € zzgl. des bislang eingeplanten Eigenanteils werden die zu erwartenden Kosten nicht abdecken, was angesichts des bewilligten Höchstbetrages zu einem Anstieg des Eigenanteils führt. Dies ist bei der Haushaltsplanung für 2021 zu berücksichtigen, um die Maßnahme realisieren zu können.

 

Für die Phase 1 wurden bisher 35.808,35 € bezahlt. Der Betrag wurde vom Landkreis ausgelegt und wird bei dem ersten Abruf von Mitteln bei der NBank berücksichtigt.

 

 

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Anlagen

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