Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
Die Kreisamtfrau Stefanie Maus ist seit dem 01.08.2012 als Prüferin im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uelzen berufen. Mit Wirkung vom 01.03.2021 wurde Frau Maus zur Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf versetzt.
Aufgrund der Versetzung zur Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf ist Frau Maus von den Tätigkeiten als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Uelzen abzuberufen. Gemäß § 154 Abs. 2 i. V. m. § 45 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist der Kreistag für die Abberufung der Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes zuständig.
Die Abberufung bedarf der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Kreisamtfrau Stefanie Maus, gemäß § 154 Abs. 2 i. V. m. § 45 Abs. 1 NKomVG als Prüferin im Rechnungsprüfungsamt abzuberufen.