ALLRIS - Vorlage

Personalvorlage - VO/2021/035

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Kreisamtfrau Stefanie Maus ist seit dem 01.08.2012 als Prüferin im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uelzen berufen. Mit Wirkung vom 01.03.2021 wurde Frau Maus zur Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf versetzt.

 

Aufgrund der Versetzung zur Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf ist Frau Maus von den Tätigkeiten als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Uelzen abzuberufen. Gemäß § 154 Abs. 2 i. V. m. § 45 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist der Kreistag für die Abberufung der Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes zuständig.

 

Die Abberufung bedarf der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde.

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Kreisamtfrau Stefanie Maus, gemäß § 154 Abs. 2 i. V. m. § 45 Abs. 1 NKomVG als Prüferin im Rechnungsprüfungsamt abzuberufen.

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