ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/070

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.11.2020 beantragte das Bündnis 90/ Die Grünen eine Neuausrichtung der Ersatzzahlungen bei der Übertragung von Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 69 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) im Hinblick auf eine stabile Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Uelzen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 den Antrag zur fachlichen Vorberatung an den Jugendhilfeausschuss verwiesen.

 

Aktuell besteht zwischen dem Landkreis und den Gemeinden die als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 69 KJHG i.V.m. §§ 1 Abs. 1,13 Abs. 1 AG KJHG. Im Zuge der Beitragsfreiheit für Kinder im Kindergartenalter ab 01.08.2018 wurde durch den Kreisausschuss in seinen Sitzungen am 13.06.2018 und 11.12.2018 beschlossen, dass sich der Zuschuss ab 2019 für Kinder im Kindergartenalter und der daraus resultierenden (Netto-) Ersparnissen des Landkreises bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe auf 2.000.000,00 € erhöht. Für das Haushaltsjahr 2021 wurde durch den Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2020 beschlossen, den Zuschuss einmalig auf 4.000.000,00 € zu erhöhen.

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Beschlussvorschlag

 

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